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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige meine Fragen sind folgende: 1) Darf in Deutschland generell Ü18-Erotikwerbung geschaltet werden, d. h. ohne Sterne oder Pixelung? 2) Wenn nein, wann darf diese Werbung für eine Ü18-Seite in gemäßigter Form (mit Sternen etc.) gezeigt werden - nur auf anderen Ü18-Seiten, auch auf FSK 16-Seiten oder auf jeder Seite ab einer bestimmten Uhrzeit? 3) Was sind die Folgen, wenn diese Punkte nicht berücksichtigt werden? Vielleicht kann mir ja jemand in dem einen oder anderen Fall helfen. |
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| So ein ähnliches Thema hatten wir schon mal http://www.e-recht24.de/forum/2289-f...x-werbung.html (Frage bzgl. Sex Werbung) Und die Konsequenzen stehen im Jugendschutzgesetz und im Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV) |
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| Man müsste hier besonders das JuSchG beachten. Die Werbung darf nicht die entwicklung der Kinder und Jugendlichen gefährden. Da für viele Jugendliche das Internet meist frei zugänglich ist, würde ich von entsprechender Werbung abraten, zumindest dann wenn diese nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen unzugänglich gemacht wird, z.B. nur in passwort geschützten Bereichen einer Seite erscheint, zu denen der Zugang für minderjährige aufgrund Überprüfungen unmöglich ist. Die Auflagen für Erotik-Seiten (z.B. bei Zugangsbeschränkungen wie Passwortkontrolle usw.) sind schon nach deutschem Recht deutlich hart, denke für Werbung wird sie nicht weniger sein. Für mich klingt die Beschreibung mit Sternen und Pixeln nach etwas härteren Bildern. Für "einfache", z.B. Frau mit nackten Oberkörper, gab es glaube ich eine Regelung ähnlich denen im TV, nach 23 Uhr darf diese auf Seiten geschaltet werden, sofern diese sich an deutsche Kunden wendet. |
| Tags: erotische, werbung |
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