Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Strafrecht & Internet

Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 15.06.2007, 16:22
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Erotische Werbung


Anzeige
Hallo,

meine Fragen sind folgende:

1) Darf in Deutschland generell Ü18-Erotikwerbung geschaltet werden, d. h. ohne Sterne oder Pixelung?

2) Wenn nein, wann darf diese Werbung für eine Ü18-Seite in gemäßigter Form (mit Sternen etc.) gezeigt werden - nur auf anderen Ü18-Seiten, auch auf FSK 16-Seiten oder auf jeder Seite ab einer bestimmten Uhrzeit?

3) Was sind die Folgen, wenn diese Punkte nicht berücksichtigt werden?

Vielleicht kann mir ja jemand in dem einen oder anderen Fall helfen.
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 15.06.2007, 17:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Erotische Werbung

So ein ähnliches Thema hatten wir schon mal
http://www.e-recht24.de/forum/2289-f...x-werbung.html (Frage bzgl. Sex Werbung)

Und die Konsequenzen stehen im Jugendschutzgesetz und im Staatsvertrag
über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 15.06.2007, 17:07
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Erotische Werbung

Man müsste hier besonders das JuSchG beachten. Die Werbung darf nicht die entwicklung der Kinder und Jugendlichen gefährden. Da für viele Jugendliche das Internet meist frei zugänglich ist, würde ich von entsprechender Werbung abraten, zumindest dann wenn diese nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen unzugänglich gemacht wird, z.B. nur in passwort geschützten Bereichen einer Seite erscheint, zu denen der Zugang für minderjährige aufgrund Überprüfungen unmöglich ist.
Die Auflagen für Erotik-Seiten (z.B. bei Zugangsbeschränkungen wie Passwortkontrolle usw.) sind schon nach deutschem Recht deutlich hart, denke für Werbung wird sie nicht weniger sein.

Für mich klingt die Beschreibung mit Sternen und Pixeln nach etwas härteren Bildern. Für "einfache", z.B. Frau mit nackten Oberkörper, gab es glaube ich eine Regelung ähnlich denen im TV, nach 23 Uhr darf diese auf Seiten geschaltet werden, sofern diese sich an deutsche Kunden wendet.
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Werbung auf priv. HP Unregistriert Internationales Privatrecht 1 22.06.2007 22:02
erotische Fotos maria1963 Strafrecht & Internet 5 26.03.2007 16:26
Werbung im Script rhs Sonstiges zum Onlinerecht 0 20.03.2007 15:47
Erotische Texte = FSK16 ? Unregistriert Strafrecht & Internet 0 14.03.2007 22:04
Schenkung / Werbung laie2006 Strafrecht & Internet 0 15.10.2006 18:28



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:38 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46