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  #1 (permalink)  
Alt 16.06.2007, 12:49
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Screenshots als Beweismittel im Rechtsstreit


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Darf man von mir in Foren Gepostetes ohne Weiteres in Form eines Screenshots in einem Rechtsstreit gegen mich verwenden??? Danke!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 16.06.2007, 14:31
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Screenshots als Beweismittel im Rechtsstreit

Verwenden ja, würde es wie ein Foto beim Autounfall werten. Frage ist halt nur ob es vor Gericht selbst bestand hat, liegt halt beim Richter. Die Gegenseite kann ja argumentieren das solche Bilder leicht zu fälschen sind, wenn aber Zeugen den Screenshot bestätigen können, wäre das Argument auch wiederum haltlos.
In Fällen bei Urheberrechtsverletzungen via Tauschbörsen, werden ja öfters auch Screenshots vom Dateiangebot des Nutzers verwendet.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.10.2007, 02:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.10.2007
Beiträge: 2
Standard AW: Screenshots als Beweismittel im Rechtsstreit

Man muß sich nicht allein auf Screenshots als Beweismittel verlassen. Der Provider speichert alle Daten viele Jahre lang.

Dadurch kann bewiesen werden, was denn da zum Zeitpunkt X
auf der Web-Seite bzw. im Forum zu lesen war.

Siehe auch www.webarchive.org (auch eine Möglichkeit)

Diese erhebt jedoch nicht das Privileg auf Vollständigkeit

-Erdmann-
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  #4 (permalink)  
Alt 30.10.2007, 09:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Screenshots als Beweismittel im Rechtsstreit

Zitat:
Man muß sich nicht allein auf Screenshots als Beweismittel verlassen. Der Provider speichert alle Daten viele Jahre lang.

Dadurch kann bewiesen werden, was denn da zum Zeitpunkt X
auf der Web-Seite bzw. im Forum zu lesen war.
Das allein reicht aber nicht, um eine Straftat anzunehmen. Ich kann auch auf belkiebige Foren und Seten gehen - dass heißt noch lange nicht, dass ich irgendwas strafbares gemacht habe. Und das beweist erst recht nicht, dass ich das, was auf dem angebliche Screenshot - der nachträglich bearbeitet wurde - auch tatsächlich geschrieben habe. Die Anforderungen sind dann doch schon etwas höher an die beweiskräftigkeit.
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  #5 (permalink)  
Alt 30.10.2007, 14:40
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Screenshots als Beweismittel im Rechtsstreit

Zitat:
Der Provider speichert alle Daten viele Jahre lang.
Wo hast du das denn her. Die Telekom speichert z.B. nur 7 Tage lang die Verbindungsdaten, manche speichern garnichts.
Und meist wird auch nur gespeichert, wann man mit welcher IP unterwegs war, nicht auf welchen Webseiten wo und wie lange. Das wäre nun zu viel Aufwand und Rechenleistung für die armen Server.
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