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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Trotzdem boten mehrere Leute darauf und einer bekam den Zuschlag. Diese möchte vom Kaufvertrag gebrauch machen. Wie kann ich Ihnen verständlichen machen, dass kein Kaufvertrag vorliegt? Ich danke für eure Hilfe. |
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| Wenn es deutlich in der Artikelbeschreibung stand, die ja Teil eines Vertrages wäre, kann das kein Problem sein. Das muss man ja lesen könen. Vor allem da die Gebote ja offensichtlich nach der Änderung kamen und somit die Beschreibung gelesen haben. Andererseits gibt es im BGB eine Regelung wegen Unmöglichkeit der Leistung. |
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| War die Ware bei Einstellung bei Ebay völlig in Ordnung? Wenn ja, müsstest du nicht leisten, es ist zwar ein Kaufvertrag zustandegekommen (§311a (1)), aber es liegt Unmöglichkeit nach §275 BGB vor, sofern die Leistung für dich vollkommen unmöglich ist, du also auch keinen Ersatz liefern kannst und jegliche Schuld am Untergang der Ware ausschließen kannst. Der Käufer könnte jedoch Schadensersatz fordern, zum Beispiel wenn er selbst Händler ist und die Ware bereits weiterverkauft hat oder ihm in der Nichtleistung ein Schaden entstünde und du ein Verschulden hast. |
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| Aber nicht, wenn er bereits bei Vertragsschluss von der Unmöglichkeit wusste, oder? Und so wie ich das gelesen habe, war das gewinnende Gebot eins, was NACH Anpassung des Textes abgegeben wurde, wo auf die Unmöglichkeit hingewiesen wurde. |
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| Ja, wenn er davon wusste schließen sich Ansprüche aus. Fragt sich nur ob er es auch wirklich tat. Zwar wurde das angebot verändert und darin darauf hingewiesen, aber achtet man darauf bei einer Ebay Auktion? Man ließt in der Regel ja zuerst die Beschreibung und steigert dann ohne weiteren Blick darauf. |
| Tags: ebay, streichungen, verkaeuferrechte |
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