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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Folgender fall: wenn man eine internet seite über eine kleine discothek in einem ort macht. und genau da liegt der fall.man macht sie nicht FÜR die Disco sonder ÜBER sie.d.h. wenn man den besitzer fragt ob man eine seite über diese disco machen kann!.... jetzt das problem:laut den rechtlichen vorschriften für das impressum muss dort der Handels register eintrag,die steuerer Nr. und steuer ID stehen!!! gilt das auch für meine seite???auch wenn die nicht direkt vom besitzer bzw. von einem von besitzer dafür beauftragten stammt??? fragen dazu gerne willkommen,falls meine ausführung zu undeutlich war. |
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| Es muss der als Impressum drin stehn, wer mit der Seite verbunden ist (normalerweise ist es der Betreiber der Seite). Also direkt: der Ansprechpartner für den Inhalt (man kann es auch anders herum aufziehen: im Gesetz stehen die erforderlichen Angaben, die eine Seite haben muss - und der für den die Angaben notwendig sind, muss sie machen). Was jetzt deinen Fall angeht: Ist es die Seite der Disco muss als Impressum die Disco drinstehn, ist es deine Seite, die nur die Disco beschreibt, du selbst. Wenn man eine Seite für jemanden anders baut (normalerweise im Auftrag, aber auch Zustimmunf kann ein Aufrag sein), ist der, für den man sie gebaut hat eigentlich der Betreiber = Impressum. Keine Ahnung, ob das klar rüber gekommen ist, aber um konkret zu sein bräuchte man mehr Info - und dann dürfte man hier wegen der Rechtsberatung nicht mehr antworten |
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| ok also ich habe z.zt im impressum natürlich die adresse der disco,aber als seiten verantwortlicher mich drin stehen.den der betreiber der disco hat keinerlei einfluss auf meine seite. und der ansprechpartner für den inhalt bin natürlich auch ich persöhnlich |
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| nehme an du hast auch Bilder von und um diese Disco mit drin in dieser HP wenn dies so ist empfehle Ich dir auf diese Hp vom anfang an zu Schreiben: [COLOR="DarkRed"]Bilder und u.s.w. und Inhalte dieser Disco wurde mit freundlicher Genehmigung des Discobetreiber veröffendlicht. Name anschrift [/COLOR] lassen Sie sich dies schriftlich geben, mit abzügen aus ihrer HP dies würde Ich als ausreichend bezeichen [COLOR="Blue"]bin kein Rechtsanwalt[/COLOR] |
| Tags: impressum |
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