Nach §12 BGB solltest Du eine Möglichkeit haben, ein Recht auf Deinen eigenen Namen geltend zu machen:
Zitat:
| § 12. [Namensrecht] Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.
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Kurz: Du trägst den Namen als Familien- und als Firmennamen, die Online-Fa. nicht. Also bist Du berechtigt.
Wahrscheinlich setzen die darauf, dass sich ein "kleiner Handwerker" nicht traut, gegen eine so große und geschäftstüchtige Firma (mit einr großen Anwaltskanzlei) juristisch vorzugehen.