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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 18.05.2003, 14:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2003
Beiträge: 2
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Hi, bin als selbständiger Handwerker tätig und würde gerne meinen Familien Namen als Domainname für meine kleine Firma nutzen.
Der ist allerdings von einer geschäftstüchtigen Online Fa. registriert und wird nicht wirklich genutzt.
Für sehr viele Euros würden Sie mir den Namen überlassen.
Habe ich hier grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf den Domainnamen ?

Vielen Dank
Norbert
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  #2 (permalink)  
Alt 07.03.2004, 20:41
Benutzer
 
Registriert seit: 07.03.2004
Beiträge: 51
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Nach §12 BGB solltest Du eine Möglichkeit haben, ein Recht auf Deinen eigenen Namen geltend zu machen:
Zitat:
§ 12. [Namensrecht] Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.
Kurz: Du trägst den Namen als Familien- und als Firmennamen, die Online-Fa. nicht. Also bist Du berechtigt.
Wahrscheinlich setzen die darauf, dass sich ein "kleiner Handwerker" nicht traut, gegen eine so große und geschäftstüchtige Firma (mit einr großen Anwaltskanzlei) juristisch vorzugehen.
__________________
Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen
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  #3 (permalink)  
Alt 31.05.2005, 23:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
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Manfred54 I definitely agree with yor argument.
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