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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Ich habe da eine Frage, deren Antwort ich zum Teil schon aus anderen Threads hier erschliessen konnte, aber eben nicht ganz, daher hoffe ich auf ein paar Erfahrungen: gegeben sei domain "beispiel.de", die seit vielen Jahren jemand, sagen wir zum Beispiel mal ich, registriert habe. Sagen wir mal fürs Beispiel: - ich würde mit Nachnamen "beispiel" heissen. - Ich hätte ein Gewerbe angemeldet, mehr nur so zum Spaß für mich, bin aber mit diesem durchaus seit vielen Jahren aktiv mit Kunden und Rechnungen und allem, aber in kleinem Umfang. Gegeben sei also also Familienname = Domain und Firmenname = "Domain xyz" - ich hatte von 2003-2006 auf www.beispiel.de einen onlineshop für diese Firma laufen, seit 2006 ist www.beispiel.de nicht genutzt, aber natürlich die Domain an sich schon für mail, für subdomains (auch privat seit vielen Jahren unter subdomain) usw. - im whois / in den Eignerdaten der Domain stehe ich nur privat drin. Jetzt kommt jemand, der in 2006 eine Firma ebenfalls mit Namen "Beispiel" neu gegründet hat und der eine Marke registriert hat (keine, die als "besonders bekannt" gelten dürfte, eine mini-Firma) und fordert (vorerst noch höflich) eine Herausgabe. Wie sind die Chancen? - Hilft es mir, fix auch eine Marke zu beantragen? -> Ich denke nein, denn durch mein Auftreten als Firma seit vielen Jahren sollte ich doch auch schon Markenschutz haben, oder? (das habe ich hier im Forum gelernt ;-) - Ist es wesentlich, daß unter www.beispiel.de derzeit keine Inhalte stehen? Zählt die Nutzung für mail nicht? und die private Nutzung unter subdomains? - Hilft es, wenn ich da schnell einen online-shop oder eine Firmen-website einrichte und sage, es gab halt nur eine kleine downtime von 2006-2007? Für meine Firma hat sich shop und website einfach nicht als wichtig herausgestellt, daher hatte ich das vernachlässigt. Im Moment geht die andere Partei aufgrund des Domain-whois-Eintrags (in dem keine Firma erwähnt ist) wohl davon aus, daß ich privat handle und daher seine Marke meinen Namen sticht. Weil ich noch Student bin, bin ich finanziell nicht so gut gepolstert und hoffe daher hier auf ein paar gute Hinweise, die mir vielleicht einen Anwalt ersparen, den ich mir wohl kaum leisten könnte. Vielen Dank und viele Grüße. |
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| Zitat:
Ebenso könnte man ein Recht auf den Namen durch deine gewerbliche Tätigkeit haben (§4 MarkenG), man muss keine Marke angemeldet haben. Und da tut es auch nicht weh, wenn man mal ein Jahr nichts gemacht hat, die Nichtverwendungsfrist nach MarkenG ist 5 Jahre. Und es ist egal, ob der andere "mal schnell" eine Marke angemeldet hat. Andererseits müsste man bei einem Streit die Verwendung auch tatsächlich nachweisen können (Rechnungen, Belege ...) und das Markenamt setzt den Maßstab für Verwendung sehr hoch (hab irgendwann mal was von 5 stelligen Beträgen gehört Das würde ich erstmal so allgemein sagen. Persönlich würde ich wie folgt vorgehen: Der Anfrage höflich aber bestimmt und fundiert widersprechen (vielleicht kennst du ja ein paar Jura-Studenten der höheren Semester oder dir läuft einer über den Weg, sonst bleibt dir der Anwalt wohl nicht erspart). Wenn die Domaine keinen Streit wert ist (kommt halt darauf an, wie wichtig das Ganze ist - wenn du eh kein Gewerbe mehr hast ...) würde ich eine gewisse Zahl als Kaufpreis vorschlagen (die Bewertung richtet sich nach dem Namen und den Zugriffen und noch anderen Kriterien, da kann man dir keinen Vorschlag machen - könnte ich persönlich auch nicht, wenn ich alle Zahlen kennen würde Wenn der andere sich (unvernünftigerweise) nicht darauf einlässt muss er die Domaine einklagen. Dann solltest du auf jeden Fall einen Anwalt haben ... Und bedenke: bei Markenrechtsstreit bleibt jeder auf seinen eigenen Kosten sitzen, gleich ob er gewinnt oder verliert - deswegen könnte ein (vernünftiger) Preis manchmal die beste Lösung sein ... |
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| Hallo aaky, vielen Dank für Deine Hinweise. Zitat:
oder die Verwendung der Domain = gewerbliche Inhalte auf der Domain, Umsatz durch onlineshop etc.? Zitat:
Sehe ich das richtig, daß es weniger darauf ankommt, ob die Domain tatsächlich in Nutzung war, sondern mehr darauf, ob ich tatsächlich durch den Betrieb meiner Firma defacto eine Marke habe? Und dann steht sozusagen Marke gegen Marke, ergo ein Patt, ergo first-come-first-served? Mein Recht als Privatmann an meinem Namen ist offenbar ganz klar zweitrangig? So ein Glück, daß ich ein Gewerbe habe! :-) Zitat:
Nur im Moment keine gewerbliche Webseite auf der Domain, sehr wohl aber gewerbliche Nutzung per mail - was ja auch Nutzung der Domain ist in meinen Augen. Ausserdem nutze ich sie privat und überhaupt will ich sie nicht hergeben. Vielen Dank trotzdem für Deine Hilfe, ich war schon ein bisschen geschockt, als ich heute früh die Post aufgemacht habe und gelesen habe, daß mir da jemand einfach... Das beruhigt mich jetzt mal ein kleines bisschen, ich schaue am besten mal, wo ich günstig einen passenden Rechtsanwalt herbekomme, der mir da was schreibt, denn an meiner Uni gibts keine Juristen ;-( Viele Grüße. |
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- Wenn Du mit Nachnamen Beispiel heißt und die Domain lautet beispiel.de, dann hast Du auch gegenüber anderen Berechtigten ein Recht, das Dich dazu berechtigt, die Domain zu halten. Das heißt, Dein Recht leitet sich hier in erster Linie aus Deinem Familiennamen ab. Alles andere ist sekundär. - Ein Benutzungsrecht aus § 4 MarkenG setzt voraus, dass Du innerhalb Deiner Branche einen gewissen Namen hast, dass Dein Geschäft zumindest einem guten Teil der Marktteilnehmer bekannt ist (Verkehrsgeltung). Dürfte bei fünfstelligen Umsätzen kaum der Fall sein. - Benutzungsschonfrist von 5 Jahren und die Pflicht, im Streitfall eine Benutzung nachzuweisen, gilt für eingetragene Marken, da Benutzungsmarken ja nicht gelöscht werden können - sie erlöschen, sobald keine Verkehrsgeltung mehr besteht. Dafür gibt es keine feste Frist. - Benutzungsnachweise sind nicht gegenüber dem Patentamt zu führen, es sei denn, ihr führt ein Widerspruchsverfahren, was aber hier nicht der Fall ist, da sich ja nicht zwei eingetragene Marken gegenüberstehen, sondern eine Marke und ein Namensrecht. - Aus Deiner geschäftlichen Tätigkeit kannst Du allenfalls ein Recht an Deinem Firmennamen haben (Unternehmenskennzeichen, § 5 Absatz 2 Markengesetz), aber auch nur, solange Du diese Firma auch benutzt. Wenn das Geschäft brachliegt, gibt's auch keinen Schutz mehr; da gibt's nichts mit fünf Jahren. Fazit: Wohl dem, der einen guten Namen hat... |
| Tags: markenrecht, namensrecht |
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