Das Gesetz sagt nur
Zitat:
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... folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten ...
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Wenn das gegeben ist, kann man das Impressum auch woanders platzieren.
Nur da man das Impressum auch unter dem Begriff "Impressum" erwartet, könnte das "leicht erkennbar" und "unmittelbar erreichbar" nicht gegeben sein, wenn man es a) erst suchen muss und b) dort findet, wo man es nicht erwartet.