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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Ist es möglich vom Kauf eines Artikels, den man bei einer Onlineauktion (von einer Privatperson) ersteigert hat zurückzutreten, wenn man feststellt, dass wichtige Informationen (absichtlich) nicht genannt wurden um einen falschen Eindruck des Artikels zu vermitteln um Käufer anzulocken. Konkreter: Jemand ersteigert eine Software - in der Annahme es handelt sich um eine allgemein in Deutschland gängige Version. Nach dem Kauf stellt man fest, dass es sich zwar um die richtige Software handelt, allerdings in einer anderen Sprache (z.B. Chinesisch). Die Auktion ist in deutscher Sprache verfasst, mit deutschen Fotos der Software, es wird auch nicht erwähnt dass es eine fremdsprachige Version der Software ist. Wäre man dennoch zum Kauf verpflichtet? |
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| Völlig falscher Bereich und Doppelposting http://www.e-recht24.de/forum/2471-r...auktionen.html (Rücktritt vom Kaufvertrag bei Onlineauktionen) |
| Tags: kaufvertrag, onlineauktionen, ruecktritt |
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| Rücktritt vom Kaufvertrag | dummangestellt | Onlineauktionen | 4 | 26.12.2008 15:42 |
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