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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 23.06.2007, 22:40
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Rücktritt vom Kaufvertrag bei Onlineauktionen


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Hallo!
Ist es möglich vom Kauf eines Artikels, den man bei einer Onlineauktion (von einer Privatperson) ersteigert hat zurückzutreten, wenn man feststellt, dass wichtige Informationen (absichtlich) nicht genannt wurden um einen falschen Eindruck des Artikels zu vermitteln um Käufer anzulocken.

Konkreter:
Jemand ersteigert eine Software - in der Annahme es handelt sich um eine allgemein in Deutschland gängige Version. Nach dem Kauf stellt man fest, dass es sich zwar um die richtige Software handelt, allerdings in einer anderen Sprache (z.B. Chinesisch). Die Auktion ist in deutscher Sprache verfasst, mit deutschen Fotos der Software, es wird auch nicht erwähnt dass es eine fremdsprachige Version der Software ist. Wäre man dennoch zum Kauf verpflichtet?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.06.2007, 23:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rücktritt vom Kaufvertrag bei Onlineauktionen

Aus meiner Sicht stellt sich die Frage ob falsche Angaben gemacht wurden (es steht z.B. deutsche Version da; es steht da, dass die Abbildung der Artikel ist; ..) oder ob einfach nur etwas verschwiege wurde.
Bei falschen Angaben dürfte es keine Probleme geben und man könnte zurücktreten. Bei Verschweigen muss eine wesentliche Eigenschaft betroffen sein.
Aber prinzipiell kann man auch bei Verträgen zwischen Privatpersonen zurücktreten.

PS: Doppelposting bringt hier nichts !
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  #3 (permalink)  
Alt 23.06.2007, 23:46
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Rücktritt vom Kaufvertrag bei Onlineauktionen

Der Post unter Domainrecht war ein Versehen. Konnte den Thread leider nicht löschen...

Die Artikelbeschreibung schwieg sich über die Sprache der Software gänzlich aus. Falsche Angaben wurden keine gemacht, nur eben wichtige Infos „unterschlagen“.
Ist die Annahme eines Käufers - in Deutschland über eine deutsche Auktionsplattform - deutsche Ware bzw. eine deutsche Softwareversion zu erwerben so abwegig? Gerade dann wenn kein Hinweis diesbezügl. erfolgt? Zählt Sprache/Abfassung der Software zu den wesentlichen Eigenschaften (es handelt sich um ein Betriebssystem).

Wie müsste man als Käufer vorgehen um vom Vertrag zurücktreten zu können, wenn der Verkäufer auf Vertragserfüllung besteht?
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  #4 (permalink)  
Alt 24.06.2007, 13:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rücktritt vom Kaufvertrag bei Onlineauktionen

Zitat:
Ist die Annahme eines Käufers - in Deutschland über eine deutsche Auktionsplattform - deutsche Ware bzw. eine deutsche Softwareversion zu erwerben so abwegig? Gerade dann wenn kein Hinweis diesbezügl. erfolgt?
Abwegig nicht. Aber bei einer inter********en Plattform nicht unbedingt zwingend
Zitat:
Zählt Sprache/Abfassung der Software zu den wesentlichen Eigenschaften (es handelt sich um ein Betriebssystem).
Mewiner Meinung nach ja.
Zitat:
Wie müsste man als Käufer vorgehen um vom Vertrag zurücktreten zu können, wenn der Verkäufer auf Vertragserfüllung besteht?
Entsprtechendes nachweisbares Schreiben (Einschreiben). Alles andere dazu wäre leider Rechtsberatung, die Anwälten vorbehalten ist. Und ich würde empfehlen, zu einem, der auf Vertragsrecht spezialisiert ist, hinzugehen.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.06.2007, 14:04
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Rücktritt vom Kaufvertrag bei Onlineauktionen

Habe mich an meine Rechtsschutzversicherung gewandt und um ein Beratungsgespräch beim Anwalt gebeten. Hoffe die Sache geht gut für mich aus und man wird nicht dazu verdonnert Dinge zu kaufen, die man gar nicht wollte.
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