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  #1 (permalink)  
Alt 25.06.2007, 00:52
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Download von Dateien


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Ich bin in Wikipedia unter "File sharing" auf einen interessanten Abschnitt gestoßen:
"Eigentlich haftbar ist eine bestimmte Person (also nicht nur der Anschlussinhaber als solcher sondern eine Person als tatsächlich Daten tauschende) erst dann, wenn nachgewiesen ist, dass sie Filesharing betrieben hat. Dann richtet sich die Verantwortung nach dem Tatbeitrag. Wird nachgewiesen, dass Daten angeboten wurden, so ist dies rechtswidrig. Das Herunterladen von Daten ist allerdings nicht verboten. Dies wird - da sich diese teils umstrittene Ansicht in der Praxis durchgesetzt hat - in der Praxis daher weder zivilrechtlich noch strafrechtlich verfolgt."
(die letzten beiden Sätze sind hervorzuheben)

Bisher konnte mir keiner sagen, ob das wirklich stimmt, dass also das Herunterladen von Dateien(auch von urheberrechtlich geschützten) sowohl straf- als auch zivilrechtlich nicht verfolgt wird.
Stimmt das wirklich? Gilt das nur in Spezialfällen, wenn ja in welchen?
Ich habe versucht, mich auch selbst etwas einzuarbeiten und bin dann darauf gestoßen, dass das Herunterladen nicht verfolgt wird, so lange die Illegalität der Quelle nicht offensichtlich erscheint. Nun, ist es offensichtlich, dass eine Quelle illegal ist, wenn man beispielsweise mit google oder einer ähnlichen Suchmaschine das Netz nach Direct-Download-Links abgrast?
Und hat man reine Downloader(nicht die Uploader, das ist klar, dass die verfolgt werden) von Diensten wie Rapidshare oder Megaupload bisher schon einmal straf- oder zivilrechtlich belangt?
Mir ist klar, dass Illegalität einer Handlung nicht gleichbedeutend mit rechtlicher Verfolgung ist, deshalb diese konkrete Frage.
Und ich las da etwas von einer Gesetzesnovelle 2007("zweiter Korb"). Hat diese Regelung an der Verfolgungspraxis der Downloader etwas geändert?
Wie gesagt, es geht hier nicht um Nutzung von p2p-Filesharing-Programmen wie Bittorrent oder emule, sondern NUR um Direct-Downloads ohne jeden Upload, wie bei Rapidshare, Megaupload und Co.

Falls diese Fragen bereits an anderer Stelle beantwortet wurden, bitte ich um Entschuldigung - in diesem Fall soll man mir bitte den zugehörigen Link posten.
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  #2 (permalink)  
Alt 25.06.2007, 12:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Download von Dateien

Jeder der Erkennt dass File sharing betrieben wird kann dies wohl Anzeigen
dazu gibt es zu genüge Dienststellen Polizei und auch Online

der Nachweis dazu erbringen die Behörten!
[COLOR="Red"]Sie werden nicht Informiert[/COLOR]

Dabei wenn Sie erkennen dass dies und dies sollte jeder wissen eigentlich auch erkennen dass dies Urheberrechtlich geschützt ist und selber dies herunterläd macht sich selbst strafbar,man rechnet dass dies auch angewand wird.


Zitat:
Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
Ich bin in Wikipedia unter "File sharing" auf einen interessanten Abschnitt gestoßen:
"Eigentlich haftbar ist eine bestimmte Person (also nicht nur der Anschlussinhaber als solcher sondern eine Person als tatsächlich Daten tauschende) erst dann, wenn nachgewiesen ist, dass sie Filesharing betrieben hat. Dann richtet sich die Verantwortung nach dem Tatbeitrag. Wird nachgewiesen, dass Daten angeboten wurden, so ist dies rechtswidrig. Das Herunterladen von Daten ist allerdings nicht verboten. Dies wird - da sich diese teils umstrittene Ansicht in der Praxis durchgesetzt hat - in der Praxis daher weder zivilrechtlich noch strafrechtlich verfolgt."
(die letzten beiden Sätze sind hervorzuheben)

Bisher konnte mir keiner sagen, ob das wirklich stimmt, dass also das Herunterladen von Dateien(auch von urheberrechtlich geschützten) sowohl straf- als auch zivilrechtlich nicht verfolgt wird.
Stimmt das wirklich? Gilt das nur in Spezialfällen, wenn ja in welchen?
Ich habe versucht, mich auch selbst etwas einzuarbeiten und bin dann darauf gestoßen, dass das Herunterladen nicht verfolgt wird, so lange die Illegalität der Quelle nicht offensichtlich erscheint. Nun, ist es offensichtlich, dass eine Quelle illegal ist, wenn man beispielsweise mit google oder einer ähnlichen Suchmaschine das Netz nach Direct-Download-Links abgrast?
Und hat man reine Downloader(nicht die Uploader, das ist klar, dass die verfolgt werden) von Diensten wie Rapidshare oder Megaupload bisher schon einmal straf- oder zivilrechtlich belangt?
Mir ist klar, dass Illegalität einer Handlung nicht gleichbedeutend mit rechtlicher Verfolgung ist, deshalb diese konkrete Frage.
Und ich las da etwas von einer Gesetzesnovelle 2007("zweiter Korb"). Hat diese Regelung an der Verfolgungspraxis der Downloader etwas geändert?
Wie gesagt, es geht hier nicht um Nutzung von p2p-Filesharing-Programmen wie Bittorrent oder emule, sondern NUR um Direct-Downloads ohne jeden Upload, wie bei Rapidshare, Megaupload und Co.

Falls diese Fragen bereits an anderer Stelle beantwortet wurden, bitte ich um Entschuldigung - in diesem Fall soll man mir bitte den zugehörigen Link posten.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.06.2007, 17:01
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Download von Dateien

Wikipedia

Ist falsch, auch der Download ist zivilrechtlich verfolgbar. Zwar gehen viele hier von einer Privatkopie nach § 53 UrhG aus, aber dort steht auch "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird", dies ist bei einer Tauschbörse regelmäßig der Fall, da es sich in der Rechtssprechung durchgesetzt hat.
Man ist der Ansicht das Nutzer mitlerweile wissen das die Dateien in Tauschbörsen, sofern es sich z.B. um Musik, Filme und Software handelt die sonst nur zu kaufen ist, das die Vorlagen nicht auf legale Weise entstanden sein können.
Zur Quelle, eine Tauschbörse ist nicht illegal, aber dennoch eine offensichtlich rechtswidrige Quelle wenn es sich om o.g. Dateien handelt. Das ist auch bei sog. One-Klick-Hostern wie RS.com und RS.de und wie sie alle heißen der Fall, da hier die Vorlage auch nicht legal sein kann. Nicht umsonst sind z.B. einstweilige Verfügungen gegen RS durchgesetzt worden und die Industrie hat bereits weiter geklagt gegen diese Hoster.

Der sog. "zweite Korb" ist noch nicht durch, sondern noch in Arbeit.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.06.2007, 17:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Download von Dateien

Sobald du rechtswidrige Dateien downloadest, machst du dich strafbar. Das die Rechte eingehalten wurden, musst du nachweisen (in der Regel macht man das über eine Quelle).
Natürlich ist so etwas etwas für die "Verfolger" schwieriger zu erkennen, doch wenn du zum Beispiel auf einen Server landest, der extra dafür da ist, sowas zu erkennen stehst du auf der Liste. Hausdurchsuchungen gab es schon - und dann bist du beweispflichtig bei den gefundenen Dateien.

Anderersdeits darfst du von legalen Quellen - entweder die es garantieren, womit du es nachweisen kannst, oder es ist der Urheber selbst - selbstverständlich herunterladen. Und dann fällt ja auch der Nachweis nicht so schwer.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.06.2007, 18:02
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Download von Dateien

Danke schon einmal für diese Erklärungen @aaky und Styx.
Sehe ich das also richtig, dass diese Passage in Wikipedia Unsinn ist?
Zwischen Theorie und Praxis besteht ein meilenweiter Unterschied, wobei ich mich insbesondere für die Praxis interessiere(von juristischen Dingen habe ich wenig Ahnung) - es gibt also schon Fälle, in denen reine Downloader bei Rapidshare oder einem ähnlichen Anbieter hochgenommen worden sind? Wie waren die Strafen?
Und @ Styx, natürlich meine ich keine Tauschbörsen für solche Dateien, auch keinen russischen Warez-Seiten oder Ähnliches, entsprechende Links zu RS-Downloads findet man mittlerweile leicht mit google oder ähnlichen Suchmaschinen. So wird dem Downloader quasi gar nichts über die Quelle, bei der man saugt, bekannt. Handelt es sich dann immer noch um eine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage"?
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