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  #1 (permalink)  
Alt 25.06.2007, 10:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.06.2007
Beiträge: 1
Standard Anonymes Filesharing: Rechtliche Beurteilung


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Ich frage mich, wie es mit der rechtlichen Verantwortlichkeit der Benutzer von anonymen Filesharing-Netzen aussieht. Das momentan einzig verfügbare Anonymisierungsverfahren beruht ja darauf, dass die Nachrichten, d.h. Dateien, über eine (mehr oder weniger) zufällige Auswahl und Anzahl von Peers vom Sender zum Empfänger durchgeleitet werden. Dies ist z.B. beim momentan wohl meistgenutzten Client StealthNet der Fall.

Es stellt sich aber das Problem des Durchleiters von 1) copyright-geschützen Dateien und 2) illegalen Dateien (z.B. Kinderpornographie) und zwar jeweils bezüglich:
a) der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit
b) der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (insb. Beihilfe)
c) eines Haftungsausschlusses aufgrund TDG § 9
d) der Einführung der Vorratsdatenspeicherung.

Demnächst sollte ein anonymer P2P-Client erscheinen (Herbivore, http://www.cs.cornell.edu/People/egs/herbivore), welcher auf einem ganz anderen Prinzip beruht. Es wird dort nichts weitergeleitet, sondern die Information wird durch einen Zustrom von Dummy-Informationen von anderen Peers verschleiert, so dass am Schluss niemand (ausser dem Sender) weiss, von wem die Datei stammt.
Wie ist nun hier die rechtliche Lage?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.06.2007, 16:51
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Anonymes Filesharing: Rechtliche Beurteilung

Beim Up- und Download ist die rechtliche Lage genauso wie bei jeder anderen Tauschbörse, ersteres zivilrechtlich, zweites strafrechtlich. Ob es nun anonymisiert ist oder nicht, ändert ja nichts am Tatbestand, es macht es für Fahnder nur schwieriger. Bei der hier beschriebenen Methode könnte man jeden Peer als sog. Mitstörer haftbar machen, da er ja die Daten sozusagen weitergibt und im Wissen der strafbaren Handlung ist.
§ 9 TDG ist unerheblich, da es ihn nicht mehr gibt, es gibt nun das TMG, wo § 8 betroffen wäre. Zwar gibt es hier einen Haftungsausschluss, aber ich würde sagen das man dennoch davon absehen kann, da ja zum einen das Wissen besteht das man rechtswidrig handelt und zum anderen ja mit Benutzung der Software die Durchleitung veranlasst, denn man könnte es ja auch lassen, im Gegensatz zu einem Provider (die hiermit im eigentlichen Sinne gemeint sind) der ja einen Dienst anbietet.
Auch halte ich persönlich diese Verschleierungsmethoden immer für trügerisch, auf der anderen Seite sitzen zum Teils private Firmen die sich mit der Verfolgung im Auftrag der Urheber beschäftigten und die haben sicherlich ein Interesse daran diese Methoden entsprechend zu knacken bzw. dennoch an die IP's zu kommen.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.06.2007, 16:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Anonymes Filesharing: Rechtliche Beurteilung

Ich kann (und will) mich mit den angesprochenen Techniken nicht auseinandersetzen, aber ich glaube, die Anonymität die angesprochen wird gibt es einfach nicht, da IMMER ein Sender UND ein Empfänger der Daten da ist. Und gleich WIE die Daten verschlüsselt sind, sie werden immer zwischen zwei Punkten ausgetauscht. Vielleicht kann man die Daten nicht "abhören" oder "erkennen", doch wen man erst mal an einem Punkt sitzt ...
Und zum urheberrechtlichen und strafrechtlichen hat Styx schon einiges gesagt.
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