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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Wie ist hier die Rechtslage? Grüsse snowfrog PS: Das Hostingpaket ist auf den Kunden angemeldet. |
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| Also einfach so den fremden Zugang nutzen und alles sperren dürfte rechtlich nicht gedeckt sein. man könnte Leistungen zurückbehalten, aber nicht bisher Geleistetes "zerstören". Ansonsten mittels Mahnung und Mahnbescheiden die Zahlung einfordern. |
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| Danke für die schnelle Antwort. Ich hoffe ich wurde nicht falsch verstanden. Ich hätte nur die Homepage (meine Leistung) vom Netz genommen, nicht das Hostingpaket gesperrt (gehört mir ja nicht). Die Leistung wurde schon vollständig erbracht, aber da er nicht vollständig bezahlt hat, gehört ihm die Leistung ja auch nicht, oder? Grüsse snowfrog |
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| Gilt das auch, wenn ausdrücklich in den AGB aufgeführt ist, dass die Leistung bis zur vollständigen Bezahlung/Erfüllung des Teilzahlungsvertrages Eigentum des Erstellers bleibt (AGB wurden mit Vetragsunterzeichnung akzeptiert)? Grüsse snowfrog |
| Tags: homepage, sperren |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Internetserver/seiten Sperren? | Tik | Sonstiges zum Onlinerecht | 2 | 06.11.2007 16:03 |
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