Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Sonstiges zum Onlinerecht

Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 25.06.2007, 13:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.06.2007
Beiträge: 4
Ausrufezeichen Homepage sperren?


Anzeige
Wenn man als Dienstleister für einen Kunden eine Homepage erstellt, mit dem Kunden Ratenzahlung vereinbart, dieser aber nicht zahlt, kann man dann die Homepage offline nehmen? (Zugangsdaten vorausgesetzt)

Wie ist hier die Rechtslage?


Grüsse
snowfrog

PS: Das Hostingpaket ist auf den Kunden angemeldet.
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 25.06.2007, 14:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Homepage sperren?

Also einfach so den fremden Zugang nutzen und alles sperren dürfte rechtlich nicht gedeckt sein. man könnte Leistungen zurückbehalten, aber nicht bisher Geleistetes "zerstören". Ansonsten mittels Mahnung und Mahnbescheiden die Zahlung einfordern.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 25.06.2007, 15:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.06.2007
Beiträge: 4
Standard AW: Homepage sperren?

Danke für die schnelle Antwort.

Ich hoffe ich wurde nicht falsch verstanden. Ich hätte nur die Homepage (meine Leistung) vom Netz genommen, nicht das Hostingpaket gesperrt (gehört mir ja nicht). Die Leistung wurde schon vollständig erbracht, aber da er nicht vollständig bezahlt hat, gehört ihm die Leistung ja auch nicht, oder?

Grüsse
snowfrog
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 25.06.2007, 16:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Homepage sperren?

Zitat:
gehört ihm die Leistung ja auch nicht, oder?
Doch, sie gehört ihm. Ein Vertrag besteht immer aus zwei Teilen. Der "Übertragung" der Leistung und der "Übertragung" der Bezahlung. Das sind im deutschen Recht zwei voneinander unabhängige Teile, die eine gemeinsame Quelle haben. Das zu verstehen fiel mir auch schwer, ist mir auch klar, dass man es mit einem Satz nicht erklären kann. Sie es einfach so: Er ist bereits Eigentümer, wenn du die Seite "abklemmst" schädigst du ihn (=Schadensersatz).
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 25.06.2007, 17:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.06.2007
Beiträge: 4
Standard AW: Homepage sperren?

Gilt das auch, wenn ausdrücklich in den AGB aufgeführt ist, dass die Leistung bis zur vollständigen Bezahlung/Erfüllung des Teilzahlungsvertrages Eigentum des Erstellers bleibt (AGB wurden mit Vetragsunterzeichnung akzeptiert)?

Grüsse
snowfrog
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Internetserver/seiten Sperren? Tik Sonstiges zum Onlinerecht 2 06.11.2007 16:03



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:20 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46