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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Der Schwerpunkt der Frage liegt dabei auf der nichtlizensierten Software und nicht den Musikdateien. Mit welchem Strafrahmen wäre zu rechnen bei der privaten Nutzung eines nicht lizensierten Betriebssystems und MS Office? Wäre mit dem Status einer "Vorbestrafung" ... zu rechnen ... im Sinne der mehr als 90 Tagessätze plus Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis? Ist es für den Umfang der Strafe günstiger, wenn man sich selbst anzeigt? |
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| Meines Wissens nach wird das nicht kontrolliert, oder zumindest nicht verfolgt. Es sei denn es liegt ein entsprechender Auftrag vor - wobei man von einer Durchsuchung wegen Downloads davon nicht ausgehen kann. Müsste aber dann auch auf dem Durchsuchungsbefehl (heißt das so?) stehen. Von allein dürfen die nur handeln, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist, und das kann bei einer Raubkopie wohl eher nicht der Fall sein. Kann mich aber auch täuschen. Zitat:
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| Tags: lizensierter, software, strafen |
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