Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 26.06.2007, 19:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.06.2007
Beiträge: 2
Standard Strafen bei nicht lizensierter Software


Anzeige
Ist bei einer Hausdurchsuchung der Polizei wegen unerlaubten Anbietens (Bearshare) von Musikdateien zu erwarten, dass der Computer auch "nebenbei" konntrolliert wird, ob die installierte Software (Betriebsystem Windows 98 bzw. MS Office) lizensiert ist oder nicht?

Der Schwerpunkt der Frage liegt dabei auf der nichtlizensierten Software und nicht den Musikdateien.

Mit welchem Strafrahmen wäre zu rechnen bei der privaten Nutzung eines nicht lizensierten Betriebssystems und MS Office? Wäre mit dem Status einer "Vorbestrafung" ... zu rechnen ... im Sinne der mehr als 90 Tagessätze plus Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis?

Ist es für den Umfang der Strafe günstiger, wenn man sich selbst anzeigt?
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 27.06.2007, 16:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Strafen bei nicht lizensierter Software

Meines Wissens nach wird das nicht kontrolliert, oder zumindest nicht verfolgt. Es sei denn es liegt ein entsprechender Auftrag vor - wobei man von einer Durchsuchung wegen Downloads davon nicht ausgehen kann. Müsste aber dann auch auf dem Durchsuchungsbefehl (heißt das so?) stehen. Von allein dürfen die nur handeln, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist, und das kann bei einer Raubkopie wohl eher nicht der Fall sein.
Kann mich aber auch täuschen.
Zitat:
Ist es für den Umfang der Strafe günstiger, wenn man sich selbst anzeigt?
Ich glaub das zieht nur gegenüber dem Finanzamt.
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: , ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Videos und Strafen derstefan Recht - MP3 & Tauschbörsen 5 14.02.2008 17:32
video download von einer tube seite + strafen ? braini Strafrecht & Internet 3 15.01.2008 15:21
Strafrahmen bei Nutzung nicht lizensierter Software marschunewski Strafrecht & Internet 2 27.06.2007 16:44
Strafen für Rufmord und Bilderupload Lexi Strafrecht & Internet 3 27.03.2007 16:43
Lizenz zum Brennen von Software, die es nicht mehr gibt Anonymous Urheberrecht 2 27.06.2005 21:44



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:36 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46