AW: Onlineshop für Elektronik -> Erhöhung des Preises nach Überweisung? Nein, da dies eine "überraschende" Klausel ist. Wenn man etwas kauft, kauft man nach einem Preis, der als Bestandteil des Vertrages gilt. Selbstverständlich könnte der Verkäufer vom Vertrag (wegen Preisänderung ... bla bla) zurücktreten, allerdings besteht dann kein Vertrag mehr und der Verkäufer könnte Schadensersatzpflichtig werden (alles nach § des BGB, die jetzt alle zu nennen würde zu weit gehen, wahrscheinlich wäre es dann auch Rechtsberatung) udn es besteht keinePflöicht zur Zahlung des Kaufpreises. Und sein neuer Preisvorschlag wäre ein neues Angebot für einen Vertrag, dem man zustimmen müsste. Entsprechende Sätze wurden von der Rechtssprechung meines Wissens auch schon abgelehnt. Auf jeden Fall gibt es ein Urteil, dass der Verkaufspreis bei online Käufen KOMPLETT angezeigt werden muss und auch bindend ist (war in Zusammenhang mit Versandkosten, die auch plötzlich höher waren).
Also ich würde den Verkäufer darauf hinweisen, und wenn er nicht reagiert hilft wohl bloss ein Anwalt. |