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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Hab mich schon umgesehen bin mir aber nicht ganz sicher ob das für mich gilt... Hab ich trotzdem noch die Mängelgewährleistung ??? Also sprich 12 Monate Gewährleistung falls das Objektiv defekt ist? Das hab ich dazu gefunden: Die gesetzliche Verjährungspflicht beträgt grundsätzlich zwei Jahre (§ 438 Abs.1 Nr.3 BGB). Beim Verkauf von Gebrauchtwaren kann die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen auf 12 Monate verkürzt werden. Besonders wichtig ist, dass die Frist bei reinen Privatverkäufen komplett durch einen Haftungsausschluss ausgeschlossen werden kann. Quelle: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html |
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| Du hast ja in dem Artikel bestimmt auch gelesen, dass man zwischen Gewährleistung (Sachmangel) und Garantie unterscheiden muss. Die Gewährleistung hat man, wenn ein Sachmangel vorliegt. Ein Sachmangel liegt vor, wenn Zitat:
Garantie ist freiwillig. Zitat:
Und die Frist der Garantie ist nicht festgelegt, damit wären 3 Monate rechtskräftig. |
| Tags: gebrauchte, gewaehrleistung, ware |
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