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  #1 (permalink)  
Alt 29.06.2007, 08:08
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Frage Gewährleistung auf gebrauchte Ware


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Hallo, ich möchte mir gern ein Gebrauchtes Objektiv für meine Spiegelreflexkamera kaufen. der Verkäufer gibt 3 Monate Garantie.
Hab mich schon umgesehen bin mir aber nicht ganz sicher ob das für mich gilt... Hab ich trotzdem noch die Mängelgewährleistung ???
Also sprich 12 Monate Gewährleistung falls das Objektiv defekt ist?

Das hab ich dazu gefunden:
Die gesetzliche Verjährungspflicht beträgt grundsätzlich zwei Jahre (§ 438 Abs.1 Nr.3 BGB). Beim Verkauf von Gebrauchtwaren kann die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen auf 12 Monate verkürzt werden. Besonders wichtig ist, dass die Frist bei reinen Privatverkäufen komplett durch einen Haftungsausschluss ausgeschlossen werden kann.
Quelle: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html
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  #2 (permalink)  
Alt 29.06.2007, 09:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Gewährleistung auf gebrauchte Ware

Du hast ja in dem Artikel bestimmt auch gelesen, dass man zwischen Gewährleistung (Sachmangel) und Garantie unterscheiden muss.

Die Gewährleistung hat man, wenn ein Sachmangel vorliegt. Ein Sachmangel liegt vor, wenn
Zitat:
§ 434 BGB
Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. ...
Gewährleistung hat man dann, wenn der Artikel von vornherein defekt ist. Bis 6 Monate wird das angenommen, danach liegt die Beweispflicht beim Käufer.

Garantie ist freiwillig.
Zitat:
§ 443 BGB
Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält ...
Also kurz: War die Sache von Anfang an defekt (auch versteckte Mängel) = Gewährleistung, geht sie im Laufe der Benutzung kaputt = Garantie

Und die Frist der Garantie ist nicht festgelegt, damit wären 3 Monate rechtskräftig.
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