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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 30.06.2007, 15:42
Bigbums
 
Beiträge: n/a
Standard Notebook


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Ich beschäftige mich zz mit dem Rückgaberecht.
Und zwar frage ich mich.
Angenommen man hätte ende letzten Jahres, einen Laptop bei einer Internetfirma gekauft ( zb 1500€), dessen Vertrieb ausschließlich über das Internet läuft (nennen wir sie einfach mal DleL)
Der erste ausgelieferte Laptop hätte einen Monitor schaden (zb verzogener Bildschirm).
Nachdem die Firma DleL den Laptop zum ersten mal getauscht hat erhällt unsre Fiktive Person ein Austauschgerät dessen Monitor ebenfalls beschädigt ist. Zusätzlich geht auch noch nach knapp 3 Tagen der Arbeitsspeicher kaputt.

Wieder wird Herr X sich beschweren und wieder wird er ein Austausch Gerät bekommen.

Nach nun knapp 6 Monaten in denen er den Laptop 2 Monate nicht hatte, geht tatsächlich noch ein Lüfter kaputt, den er dann nach einem weiteren Monat warten endlich getauscht bekommt.
Nun hofft er endlich Keine Probleme mehr zu haben und ärgert sich schon soviel Geld in so ein unausgereiftes Produkt gesteckt zu haben.

Nach einiger Zeit bemerkt er das er mit seinem 1500€ Laptop keine DVDs brennen kann.

Er ist fassungslos und kann es eigentlich kaum glauben, kontaktiert den Support und erfährt das in seinem Laptop ein DVD-combo laufwerk steckt das nur cds brennen kann.

So nun meine Frage:

Wäre es dieser Person möglich ihr Geld zurückzuverlangen, da sie ihr Gerät in den ersten 6 monaten bereits 3 mal bemängeln musste und nachweislich einen DVD-Brenner gekauft hat, der allerdings nicht verbaut ist?

Dieses Fiktive Problem bereitet mir seid einigen Tagen Kopfzerbrechen ^^

Vielen dank
Patrick
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  #2 (permalink)  
Alt 30.06.2007, 21:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Notebook

Was die Mängel angeht, da müsste der Verkäufer das Teil nicht zurücknehmen, da es sich nicht um einunddenselben Fehler handelt. Laut BGB gilt das Rücktrittsrecht nur bei erfolgloser zweimaliger Beseitung des gleichen Mangels.

Was anderes ist es mit dem Laufwerk. Wenn tatsächlich etwas anderes bestellt wurde, kann der Käufer wegen eines Sachmangels reklamieren. Hier hat der Verkäufer zunächst das Recht der Nachbesserung (Austausch des Teils, was meistens geht), verweigert der Verkäufer die Nachbesserung kann der Käufer vom Vertrag zurückreten. Allerdings ist davon auszugehen, das nach solanger Zeit der Verkäufer darauf bestehen könnte, einen gewissen Wertausgleich für die Nutzung zu verlangen. Im genannten fiktiven Fall wäre das von Seiten des Verkäufers zwar eine ziemliche Zumutung an den Kunden, aber das ist der Recht zwischen Service und Gesetz
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  #3 (permalink)  
Alt 03.07.2007, 14:23
Bigbums
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Notebook

vielen dank

bin mal gespannt was rauskommt *g*
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