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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 30.06.2007, 22:33
RBS05
 
Beiträge: n/a
Standard Software


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Liebes Team von eRecht24,

wenn man eine Software entwickelt, und diese verbreitet. Angenommen es entsteht danach ein Sicherheitsloch, und schaden tritt auf (z.B. illegale Verbreitung von Musik über den durch die Software geheckten Server), kann dann der Autor der Software zu Verantwortung gezogen werden?

Mit fruendlichen Grüßen,
A. Kaserbacher
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  #2 (permalink)  
Alt 30.06.2007, 23:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Software

Kommt aus meiner Sicht auf das Loch an. Jeder weiss, Software ist nicht fehlerfrei.
Und dann kommt es auch immer darauf an, wie das Problem entsteht. Nehmen wir zum Beispiel Bearshare Durch dieses Programm werden Unmengen von Urheberechtsverletzungen begangen. Das Programm kann selbst nichts dafür. Und das Programm wird auch nicht verantwortlich gemacht. Fängt jetzt das Programm aber an, selbständig Dateien zu verschicken (wobei ich das nicht als Sicherheitsloch sehen würde ) dann kann das Programm (wer auch immer dahinter steht) schon verantwortlich gemacht werden.
Wenn das Programm illegalen Zugriff auf den Server gestattet, sehe ich es mal wie Windows . Wenn schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden kann, ist das Risiko einschätzbar und der, der es installiert hat, hätte Vorsichtsmaßnahmen treffen sollen. Aber das kann streitig sein.
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