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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 01.07.2007, 10:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2007
Beiträge: 2
Standard Preisauszeichnung ab €


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Guten Tag,
wenn ein Internetshop Waren in verschiedener Spezifikation verkauft, z.B. einmal

in blau für € 10
in rot (bessere Ausstattung) für € 20

und er bietet eingangs den günstigeren Preis und in der Auswahl der Produkte per Dropdownfeld dann auch das Produkt in rot (mit der besseren, im Dropdownfeld bezeichneten Ausstattung) zum höheren Preis an - ist das so legal oder muss vor dem günstigeren Preis der Zusatz:

ab € 10,--

stehen? Der angegebene Preis wechselt selbständig bei der Auswahl der Ausstattung und vor dem Klick auf "Bestellen", ist jedoch nicht im Aufmacher zu sehen weil dort aus technischen Gründen nur ein Preis angezeigt wird.

Danke für Ihre Information!

Geändert von Reiter (01.07.2007 um 13:37 Uhr). Grund: Textergänzung
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  #2 (permalink)  
Alt 01.07.2007, 14:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Preisauszeichnung ab €

Ich weiß zwar nicht, wo dann ab ... stehen sollte, aber es muss immer der Preis des ausgewählten Produktes dastehen. Wieviel andere in anderen Farben oder Ausstattungen kosten ist erstmal uninteressant.

Wichtig ist einzig und allein, dass
- bei einer Auswahl immer der Preis angezeigt wird, der der Auswahl entspricht
- im Endeffekt (Warenkorb) der richtige Preis dasteht.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.07.2007, 20:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2007
Beiträge: 2
Standard AW: Preisauszeichnung ab €

Danke aaky, das hilft mir richtig gut.

Ich war mir unsicher ob ein ab.. verlangt wird, konnte aber keine Informationen darüber finden.
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