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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige wenn ein Internetshop Waren in verschiedener Spezifikation verkauft, z.B. einmal in blau für € 10 in rot (bessere Ausstattung) für € 20 und er bietet eingangs den günstigeren Preis und in der Auswahl der Produkte per Dropdownfeld dann auch das Produkt in rot (mit der besseren, im Dropdownfeld bezeichneten Ausstattung) zum höheren Preis an - ist das so legal oder muss vor dem günstigeren Preis der Zusatz: ab € 10,-- stehen? Der angegebene Preis wechselt selbständig bei der Auswahl der Ausstattung und vor dem Klick auf "Bestellen", ist jedoch nicht im Aufmacher zu sehen weil dort aus technischen Gründen nur ein Preis angezeigt wird. Danke für Ihre Information! Geändert von Reiter (01.07.2007 um 13:37 Uhr). Grund: Textergänzung |
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| Ich weiß zwar nicht, wo dann ab ... stehen sollte, aber es muss immer der Preis des ausgewählten Produktes dastehen. Wieviel andere in anderen Farben oder Ausstattungen kosten ist erstmal uninteressant. Wichtig ist einzig und allein, dass - bei einer Auswahl immer der Preis angezeigt wird, der der Auswahl entspricht - im Endeffekt (Warenkorb) der richtige Preis dasteht. |