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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige ich habe habe ein kleines Problem. Ich habe bei einem eBay Powerseller Waren im Wert von ca. 32 Euro gekauft. Porto in Höhe von 13 Euro kamen dazu. Nun entsprach die Ware nicht dem beschriebenem. Die Ware war weder neu und auch funktionstüchtig. Ich habe die Ware Zurückgeschickt. Nun will der Verkäufer mir nur den Warenwert, jedoch nicht das Porto für die Hinsendung (13 Euro) noch der Rücksendung (5 Euro) erstatten. Er begründet es damit das ich ihm keine Gelegenheit zum Austausch gegeben habe. Wenn ich von meinem Rückgaberecht per Fernabsatzrecht Gebrauch mache müsste ich logischerweise die Rücksendung von 5 Euro übernehmen, da ich unter 40 Euro bin. Aber die Hinsendung müsste doch normal der Verkäufer übernehmen oder? Und in meinem Fall ist die Ware ja weder neu noch funktionsfähig. Ich habe mich zwar die letzte Stunde genauer mit dem Fernabsatzgesetz befasst, aber ich finde keine richtige Aussage für meinen Fall. Vielleicht hat ja jemand noch ein paar Infos für mich. Grüße |
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| Für deinen Fall wirst du hier auch keine Antwort finden, da das Rechtsberatung wäre - die verboten ist. Aber ein paar allgemeine Tipps Zitat:
Aber nicht nicht ohne Grund findet man bei vielen eBay Anbietern derartig hohe und überzogene Versandkosten. Wer schickt schon ein 1 € mit 10 € Versandkosten zurück, wenn er dafür noch 5 € Versand zahlen muss um 1 € zurückzubekommen ... Deswegen ist Versandabzocke auch sehr unbeliebt - auch bei mir, und ich bezahle lieber mehr für die Ware als weniger und mehr Versand. Allerdings müsste der Verkäufer im Streitfall die Entstehung dieser Kosten nachwesen können, nur wer streitet schon wegen solcher Beträge. Zitat:
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| Hallo! Danke für die Antwort! Zitat:
In diesem Fall waren die Versandkosten auch sehr stark übertrieben. Aber ich brauchte die Ware schnell (war als Geschenk gedacht) und somit habe ich das in Kauf genommen. Er hat ca. 10 Euro dabei Gewinn gemacht. Aber als ich das angesprochen habe ist er gar nicht drauf eingegangen. Zitat:
Was genau bedeutet das dann für mich? So wie er von mir verlangt nur das Geld zurück und keinerlei Porto? Und wenn ich ihm Möglichkeit zur Nachbesserung gebe, muß er dann alle Portokosten übernehmen? Also 2 x Hin und 1 x Zurück? |
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| Was die Versandkosten angeht: da muss er auch nicht drauf eingehen. Es war Bestandteil des Vertrags, den man abschließt. Ich weiß, das ist alles andere als "zufriedenstellend", aber das ist die Sache der Vetragsfreiheit. Man hat das Recht, Verträge (im gesetzlichen Rahmen) zu gestalten, aber auch, Verträge nicht einzugehen. Zitat:
Aber es gibt es ja noch andere Möglichkeiten, sich von Verträgen zu lösen, zum Beispiel das Widerrufsrecht ... aber was das alles bedeutet, hatten wir schon. Im Endeffekt ist ein Vertrag immer eine zweiseitige Sache. So wie es einem mal nicht gefallen kann, den Vertrag abzuschließen, ist aber auf der anderen Seite jemand, der darauf vertraut, dass der Vertrag eingehalten wird (und dazu gehört auch das Recht zur Nachbesserung bei Sachmangel). Was würdest du sagen, wenn der Verkäufer plötzlich der Meinung ist, die Ware nicht mehr zu liefern, nur weil das Geld 2 Tage später kam oder ihm die Art der Bezahlung nicht passt? Oder er ist plötzlich der Meinung, in deine Stadt will er nicht versenden, weil die Post da gerade streikt. Alles Gründe, die den Verkäufer nicht passen könnten, aber seinen Vertrag muss er trotzdem erfüllen. |
| Tags: ebay, gebrauchte, neuware, statt, ware |
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