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  #1 (permalink)  
Alt 04.07.2007, 15:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2007
Beiträge: 1
Standard Darf man zum privaten Gebrauch eigene Untertitel einem Film beifügen?


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Ich sehe gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Und zwar habe ich mir die Frage gestellt, ob es erlaubt ist, dass man unter einen Film, den man privat aus dem Fernsehen aufgenommen hat (z.B. der Pate), für den eigenen Gebrauch neue Untertitel setzen kann. Zum Beispiel in der Form, das man eigene kreative Dialoge entwirft, die mit dem Originialtext nichts mehr zu tun haben. Mit entsprechender digitaler Filmbearbeitungssoftware ist das ja heutzutage kein Problem mehr.

Ohne die Absicht, den veränderten veröffentlichen oder verwerten zu wollen, müsste dies meiner Meinung nach bedenkenlos möglich sein.

Nach § 23 UrhG ist zwar eine entsprechende Bearbeitung des Filmes nur mit Einwilligung des Urhebers möglich. Dies gilt allerdings nur, wenn das umgestaltete Werk veröffentlicht oder verwertet werden soll.

Allerdings gibt es wohl die Meinung, dass gemäß § 23 S.2 UrhG bereits die Herstellung eines veränderten Filmes (z.B. durch digitale Bearbeitung) einwilligungspflichtig ist. Ich kann dies weder aus der Vorschrift herauslesen ("Verfilmung" ist etwas anderes als die Bearbeitung eines bestehenden Filmes)noch andere Anhaltspunkte dafür finden.

Zudem ist es doch wohl so, dass sich die Erlaubnisfreiheit für den "privaten Gebrauch" nach § 23 S.1 wohl auch auf § 23 S.2 bezieht. Ohne Herstellung kann es allerdings auch keine Verwertung/Veröffentlichung geben, so dass ich etwas verwirrt bin.

Das Abspeichern des ursprünglichen Filmes auf der Festplatte müsste wegen
§ 16 UrhG iVm § 53 UrhG möglich sein. Zumindest dann, wenn kein Kopierschutz umgangen wird.


bG,
R
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  #2 (permalink)  
Alt 04.07.2007, 16:21
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.229
Standard AW: Darf man zum privaten Gebrauch eigene Untertitel einem Film beifügen?

Also "verfilmung" i.S.d. 23 ist eher wenn du ein Buch verfilmst. Somit gilt hier Satz 1, somit ist die Zustimmung nötig. Satz 2 findet eher keine Anwendung.
Für reine private Zwecke würde ich sagen liegt kein Hindernis vor, das bedeutet halt das du diese Bearbeitung nur für dich machst und einen kleinen deutlich eingrenzbaren privaten Bereich (Eltern und enge Freunde).
Verbreitung im Internet oder überhaupt eine öffentliche Zugänglichmachung bzw. Verbreitung ist nach dem UrhG nur mit Einwilligung des Urhebers gestattet.

Auch ist der 53 immer vorsichtig zu genießen, es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Privatkopie! Diese kann immer seitens des Urhebers ausgeschlossen werden. Auch generiert es kein Recht auf Bearbeitung.
Weiterhin kommt es auch darauf an wie man an die Kopiervorlage gelangt, bzw. woher sie stammt. Ist die Vorlage bereits rechtswidrig, ist eine Kopie davon auch nicht gestattet.
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