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| Anzeige Ohne die Absicht, den veränderten veröffentlichen oder verwerten zu wollen, müsste dies meiner Meinung nach bedenkenlos möglich sein. Nach § 23 UrhG ist zwar eine entsprechende Bearbeitung des Filmes nur mit Einwilligung des Urhebers möglich. Dies gilt allerdings nur, wenn das umgestaltete Werk veröffentlicht oder verwertet werden soll. Allerdings gibt es wohl die Meinung, dass gemäß § 23 S.2 UrhG bereits die Herstellung eines veränderten Filmes (z.B. durch digitale Bearbeitung) einwilligungspflichtig ist. Ich kann dies weder aus der Vorschrift herauslesen ("Verfilmung" ist etwas anderes als die Bearbeitung eines bestehenden Filmes)noch andere Anhaltspunkte dafür finden. Zudem ist es doch wohl so, dass sich die Erlaubnisfreiheit für den "privaten Gebrauch" nach § 23 S.1 wohl auch auf § 23 S.2 bezieht. Ohne Herstellung kann es allerdings auch keine Verwertung/Veröffentlichung geben, so dass ich etwas verwirrt bin. Das Abspeichern des ursprünglichen Filmes auf der Festplatte müsste wegen § 16 UrhG iVm § 53 UrhG möglich sein. Zumindest dann, wenn kein Kopierschutz umgangen wird. bG, R |
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| Also "verfilmung" i.S.d. 23 ist eher wenn du ein Buch verfilmst. Somit gilt hier Satz 1, somit ist die Zustimmung nötig. Satz 2 findet eher keine Anwendung. Für reine private Zwecke würde ich sagen liegt kein Hindernis vor, das bedeutet halt das du diese Bearbeitung nur für dich machst und einen kleinen deutlich eingrenzbaren privaten Bereich (Eltern und enge Freunde). Verbreitung im Internet oder überhaupt eine öffentliche Zugänglichmachung bzw. Verbreitung ist nach dem UrhG nur mit Einwilligung des Urhebers gestattet. Auch ist der 53 immer vorsichtig zu genießen, es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Privatkopie! Diese kann immer seitens des Urhebers ausgeschlossen werden. Auch generiert es kein Recht auf Bearbeitung. Weiterhin kommt es auch darauf an wie man an die Kopiervorlage gelangt, bzw. woher sie stammt. Ist die Vorlage bereits rechtswidrig, ist eine Kopie davon auch nicht gestattet. |
| Tags: beifuegen, darf, film, gebrauch, untertitel |
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