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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige wenn man bei einem Freehosting-Service angemeldet ist, welcher einen neuen Punkt in seine AGB eingeführt hat, nun diskutiert man darüber, ob man, um den Service weiter nutzen zu können, sich erst durch eine Prüfung, die neuen Regeln(AGB) akzeptieren muss, oder ob es reicht, wenn in den AGB steht: "Der Benutzer unserer Dienstleistungen ist verpflichtet, sich selbstständig über AGB Änderungen zu informieren." ...bedeutet das, dass er sich auch automatisch daran halten muss und sie somit akzeptieren muss? Es ist logisch, dass wenn man sie nicht akzeptieren will, man sich einen anderen Hoster suchen muss, aber theoretisch kann der Admin nicht davon ausgehen, dass jemand die neuen Konditionen der AGB akzeptiert, wenn er den "Vertrag" zu den alten Konditionen "unterschrieben" hat. Wäre ja das gleiche, dass dann irgendwann der z.b. T-online kommt und sagt, ich verlage morgen 60 euro sofortzahlung, da ich die AGB nun geändert habe, obwohl der Vertrag unter alten Konditionen noch 1 jahr ging... mfg |
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| AGB Änderungen müssen, damit sie Vertragsbestandteil werden, akzeptiert werden. Solange man sie nicht akzeptiert, gelten sie nicht. Das heißt nicht, dass automatisch der Vertrag nicht mehr gilt, es gilt der geschlossene Vertrag weiter (mit den alten AGB) und es gelten auch die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen (oder die der alten AGB). Einfach so "dann eben nicht" ist nicht Allerdings muss man die alten AGB auch nachweisen können, deswegen sollte man sie bei Vertragsschluss ausdrucken. Zitat:
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| Hallo, also bei dem Freehosting-Service gibt es natürlich kein festgelegtes Vertragsende, weshalb ich darüber nachgedacht habe, ob man nicht dadurch den Vertrag auch akzeptieren muss, weil man sonst ebene gehen muss. Kein festgelegtes Vertragsende bedeutet ja nicht, so lange wie man will..oder? In den AGB steht auch(wie bei jedem Freehoster): Die Accunts dürfen ohne Grund etc. gelöscht und deaktiviert werden. Hmm..also man muss einen Button, dass man sich einverstanden mit den alten AGB erklärt, machen, sonst kann man unter den alten AGB weitermachen..(theoretisch) ...? mfg |
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| Tags: agb, neue, veraendern, zustimmung |
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