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ja aber dann machst du dich strafbar WindowsXP raubkopiert zu haben, wenn du die readmedatei davon verbreitest...
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Was hat das jetzt mit Chunks in Tauschbörsen zu tun? Nix. Außerdem ist die Readme kein Teil von Windows XP, sondern eine eigenständige Textdatei. Auf dieser könnten aber auch Urheberrechte liegen, somit wäre eine Verbreitung strenggenommen auch rechtswidrig.
Windows XP = Software nach § 69a UrhG
Readme = Schriftwerk nach § 2 (1)
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oder wenn du mixtapes von DJs hast, die legal angeboten werden kann es sein, dass ein chunk gerade ein Teil eines lizensierten Liedes entspricht. Dann ist das auch illegal auf einmal?
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Das würde schon deshalb nicht vorkommen, weil der DJ schon rechtswidrig gehandelt hat. So darf dieser ohne Zustimmung des Urhebers schon garnicht geschützte Werke verarbeiten, geschweige sie denn Verbreiten.
Durch einen Mix verschwinden nicht die Rechte der Urheber der verwendeten Werke.
Außerdem entscheidet nicht der Chunk, bzw. mehrere Chunks, sondern das man das Werk selbst überhaupt rechtswidrig angeboten hat.
Wenn du geschützten Song anbietest und davon 2 Chunks hochlädst, ist das rechtswidrig. Ob diese Chunks nun Sinn ergeben oder nicht, der Tatbestand des Gesetzes ist erfüllt.
