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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 08.07.2007, 18:02
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Gewerbe abgemeldet - Impressumangaben?


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Guten Tag,- folgende Frage:

Man hat ein Gewerbe abgemeldet - die dazugehörigen Internetpräsenzen sollen/müssen aber noch weiterlaufen (Vertragslaufzeit Domain etc.) - und man schließt die Internetseite bis auf die Index-Seite, auf welcher zu lesen ist: "Firma XY - Handel wurde (zeitweilig) eingestellt" oder so ähnlich.

Muss dann noch eine Art Impressum angegeben werden,- und/oder würde Seitenbetreibername und Anschrift reichen.
Was muss man schreiben, da ja StNr. und Gewerbe ncht mehr existieren und die Seite nur noch ne Art Infoseite für fühere Kunden ist?

Was wäre wenn man ein paar Jahre später das Gewerbe wieder anmelden möchte - kann eine solche Seite bis dahin im Internet "herum liegen"?


LG
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  #2 (permalink)  
Alt 08.07.2007, 19:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Gewerbe abgemeldet - Impressumangaben?

Meiner Meinung nach reicht es, wenn man darauf hinweist, dass das Gewerbe nicht mehr exitiert.
Die Impressumspflicht trifft ja nur Unternehmen, und wo keins ist, da auch keine Pflicht
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  #3 (permalink)  
Alt 09.07.2007, 09:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Gewerbe abgemeldet - Impressumangaben?

Da dein Gewerbe stillschweigend bei Finanzamt noch Läuft (2 Jahre) reicht es allemal wie es geschildert wurde.
nach den 2 jahren wird Kassensturz gemacht,mit dem Finanzamt ( wenn man dies so sagen kann )

wie Sie Schreiben es wieder anmelden möchten da befrage deinen Steuerberater in dieser Sache


Zitat:
Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
Guten Tag,- folgende Frage:

Man hat ein Gewerbe abgemeldet - die dazugehörigen Internetpräsenzen sollen/müssen aber noch weiterlaufen (Vertragslaufzeit Domain etc.) - und man schließt die Internetseite bis auf die Index-Seite, auf welcher zu lesen ist: "Firma XY - Handel wurde (zeitweilig) eingestellt" oder so ähnlich.

Muss dann noch eine Art Impressum angegeben werden,- und/oder würde Seitenbetreibername und Anschrift reichen.
Was muss man schreiben, da ja StNr. und Gewerbe ncht mehr existieren und die Seite nur noch ne Art Infoseite für fühere Kunden ist?

Was wäre wenn man ein paar Jahre später das Gewerbe wieder anmelden möchte - kann eine solche Seite bis dahin im Internet "herum liegen"?


LG
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  #4 (permalink)  
Alt 09.07.2007, 10:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Gewerbe abgemeldet - Impressumangaben?

Zitat:
Da dein Gewerbe stillschweigend bei Finanzamt noch Läuft (2 Jahre)
Seit wann denn das?
Zitat:
nach den 2 jahren wird Kassensturz gemacht,mit dem Finanzamt
Der wird schon nach Abmeldung gemacht. Da muss man eine Abschlussbilanz sowie eine entsprechende betriebswirtschaftliche Abrechnung des Anlagevermögens machen. Und da darf man keine zwei Jahre warten.

Allerdings stimmt es, dass man innerhalb einer Sperrfrist (die ist glaub ich zwei Jahre) kein gleichartiges Gewerbe mehr anmelden darf.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.07.2007, 14:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Gewerbe abgemeldet - Impressumangaben?

Weiss dies vom Elterlichen Betrieb her
da war dies so

kann sein dass sich einiges geändert hat ,[SIZE="1"]bin kein jüngling mehr[/SIZE]


Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Seit wann denn das?Der wird schon nach Abmeldung gemacht. Da muss man eine Abschlussbilanz sowie eine entsprechende betriebswirtschaftliche Abrechnung des Anlagevermögens machen. Und da darf man keine zwei Jahre warten.

Allerdings stimmt es, dass man innerhalb einer Sperrfrist (die ist glaub ich zwei Jahre) kein gleichartiges Gewerbe mehr anmelden darf.

Geändert von Seilschaft BlackPanders (09.07.2007 um 14:22 Uhr).
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Antwort
Tags: , ,



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