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| Anzeige Wenn man ein Online Lexikon erstellt, also selbst programmiert. Und dieses unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation veröffentlich möchte, worauf sollte man da achten, rechtlich gesehen? Ähnlich Wikipedia z.B. Dem User wird die Möglichkeit gegeben Inhalte ohne jegliche Anmeldung einzufügen und zu bearbeiten, sowohl Text als auch Grafiken. Man weißt diesen User daraufhin, das er einwilligen muss seinen Text unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen und das der Text kein Urheberrechtliches Verletzendes Material enthalten darf, zudem wenn er unangemeldet auf der Seite einen Eintrag ins Lexikon machen möchte, seine IP öffentlich einsehbar ist. Reicht es da wenn der Administrator der Seite einfach auf die GNU-Lizenz für freie Dokumentation verweist oder sollte dieser noch andere Dinge beachten? |
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| Wenn du user generated content hast, musst du immer darauf achten das Urheberrechte eingehalten werden. Gerade bei Bildern und Texten ist die Gefahr groß. So könnten Texte einfach 1 zu 1 aus einem Buch kopiert sein, oder geschützte Bilder eingebunden werden. Bei letzteren ist die Kontrolle noch recht einfach, bei Texten eher schwer. |
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| Wenn der Admin nun bei der Möglichkeit zum eintragen von content, eine Abfrage gestaltet in der gesagt wird, das der User für seinen Eintrag verantwortlich und haftbar ist, wenn er illegalen content einfügt. Und er danach ein Kreuz in eine checkbox setzt, um zu bestätigen, das er diesen "Vertrag" eingeht und der Betreiber des Lexikon´s(der Website) nicht für seinen Eintrag verantwortlich gemacht werden kann. Würde dies reichen um den Admin vor einer Strafe zu bewahren oder müsste dies anders erfolgen(die Überprüfung des Inhalts), weil es meiner Ansicht nach selbst für einen Admin mit einem recht großen Team doch recht schwer werden könnte lauter Texte und Bilder auf ihr Urheberrecht zu prüfen. |
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| Zitat:
Zitat:
Infos zu dem Problem http://www.e-recht24.de/news/haftunginhalte/ |
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