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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige kann man da was machen? Wenn dabei stand: Alle "Zeny", "Charaktere" und "Gegenstände" sind virtuell und bleiben Eigentum von BHI und Gravity. Sie erhalten lediglich das Resultat der Zeit, die ich in dieses Spiel investiert habe. Mitarbeiter von Gravity oder BHI, sowie deren Sub-Firmen oder auch Personen die in jeglicher Hinsicht eine Zusammenarbeit mit den o.g. Firmen tätigen, sind von dieser Auktion ausgeschlossen. Da es sich um eine Privatauktion ist Garantie, Gewährleistung und Rückgabe ausgeschlossen. |
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| Rein theoretisch liegt dann das Fehlen vereinbarter wesentlicher Eigenschaften vor. Allerdings besteht hier eine Nachweispflicht vom Käufer. Das wäre unter anderem ein Rücktrittsgrund der mit Garantie, Gewährleistung und Rückgabe nichts zu tun hat. Allerdings könnte der Verkäufer sagen, das man das selbst verzockt hat. Auch weiß ich nicht, wie sowas rechtlich gehandhabt wird, eine Sache ist sowas wohl nicht, eher ein immaterieller Wert. Meine ganz persönliche Meinung: Kein Chance da was zu machen. Aber ein Anwalt könnte da anderer Meinung sein |
| Tags: account, ebay, kauf |
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