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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Ich weis nicht ob es richtig ist diesen Fall hier rein zu stellen oder ob ich einen neuen Threat hätte öffnen müssen. Meine Fall: Person A meldet sich bei einem online Dienstanbieter X an und bezahlt jedoch nicht deren Gebühren. Online Dienstanbieter X schickt Person B eine Mahnung über die noch zu bezahlenden Gebühren, da dessen E-Mailadresse angegeben worden sein soll. In der Mahnung die an Person B gesendet wurde (per E-Mail) steht jedoch nicht die Postadresse von Person B sondern von Person A (in der Postanschrift steht der Name der Person B). Person B macht Online Dienstanbieter X darauf aufmerksam, dass die Adresse nicht die von Person B ist. Ist es rechtlich OK wenn Person B für die Bezahlung der Gebühren herangezogen werden soll, nur weil angeblich dessen E-Mailadresse bei der Anmeldung angegeben wurde? Schon einmal vielen Dank im voraus! |
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| Ist es nicht, wenn B die Leistung nicht bestellt hat. Da die Emailadresse nicht rechtsverbindlich ist (im Gegensatz zur Zustelladresse). Auch muss man auf Emails nicht reagieren, aber das hat Person B ja leider schon getan... |
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| Wenn der online Dienst X ein Inkassounternehmen bauftragt, die fälligen Gebühren einzutreiben, wird dies es beim Auftraggeber, der Person A (dessen Postanschrift angegeben ist) oder bei Person B wo nur die E-Mailadresse angegblich angegeben wurde versuchen? Nochmals vielen Dank |
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| Da die das schriftlich machen müssten wohl bei der Adresse. Und wenn die doch erstmal eine Mail schicken - wie gesagt, einfach ignorieren, die müssten den Zugang der Email nachweisen (bei Email unmöglich wenn man nicht antwortet |
| Tags: email, falsche |
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