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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Folgende Frage: Man bestellt in einem Onlineshop Ware zum ersten mal per Vorkasse. Bei der Regestrierung gibt man versehentlich eine falsche E-Mail Adresse an. Folglich bekommt man keine Infos zu den Bankdaten usw. Dieser Onlineshop schickt 3 Mahnungen an die falsche E-Mail Adresse, die gar nicht exestiert (E-Mail geht als unzustellbar an den Absender zurück). Nach paar Monaten bekommt man ein Schreiben von einer Inkassogesellschaft per Post, mit der Aufforderung die angefallenen Kosten zu bezahlen. Ist in diesem Fall ein Kaufvertrag entstanden? Danke im Voraus |
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| Meiner Meinung nach ja, aber einige Bestimmungen der Fernabsatzverträge wurden nicht eingehalten. Zum Beispiel die Bestätigung. Auch hätte der Verkäufer nach Zurückkommend er Emails die Aufforderungen per Post verschicken können. Auch sind die Mahnungen nicht zugegangen (Zugang muss vom Absender nachgewiesen werden) Als Fazit würde ich sehen: Kaufvertrag ja, Mahnkosten/Inkassokosten nein. |
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| Diese Inkassostelle hat per Ip von Dir evl. dich ausfindig gemacht. würde auch sagen,dass durch die falsche Mail eine Strafanzeige bekommen könntest begründung arglistige Täuschung so seh ich dies unter der Hand mal Zitat:
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| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Man kanns auch echt übertreiben .... |
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| die Postanschrift wurde bei der Regestrierung richtig angegeben. Bei der E-Mail Adresse wurde lediglich ein Buchstabe vom Namen vergessen. Man hätte drauf kommen können, falls man sich die Mühe gemacht hätte (richtig geschriebener Name war bekannt). |
| Tags: email, falsche |
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