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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 14.07.2007, 11:42
Justin Pietsch
 
Beiträge: n/a
Unglücklich Azubo: von AUktion zurücktreten


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Hallo! Hoffentlich kann mir hier jemand helfen, ich weiß sonst nicht mehr weiter:

Wenn man bei einem Auktionshaus einen Laptop ersteigert:
Man ist der Überzeugung, man hätte sich vorher alles durchgelesen, doch eines ist dem (eigentlich geschulten) Auktions-Auge dann doch entgangen: Dann fällt einem auf, dass unter dem Punkt "Produktbeschreibung des Herstellers" neben der genaueren Bezeichnung des Displays in winziger Schrift steht: "hat leichte flecken, aber typisch und nicht störend".

Wenn man nun den Laptop doch nicht mehr will, und der Verkäufer aber sofort mit Anwalt und Inkasso droht und auch überhaupt nicht mit sich reden lässt, er einen also ziemlich einschüchtert - kann man den Vertrag dann anfechten bzw. davon zurücktreten? Denn man hat ja eigentlich im Irrtum gekauft, und kann man dieses Verstecken des Mangels unter den "Herstellerangaben" nicht auch als vorsätzliche Täschung sehen?

Weiterhin: Wenn der Verkäufer etwa 30 Artikel auf einmal zur Auktion anbietet, könnte man diesen dann nicht auch als gewerblichen Käufer ansehen, so dass man ganz einfach sein Widerrufsrecht in Anspruch nehmen kann? Aber der Verkäufer würde natürlich behaupten, er sei Privatverkäufer...

Vielen Dank für die Hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 14.07.2007, 16:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Azubo: von AUktion zurücktreten

Zitat:
und kann man dieses Verstecken des Mangels unter den "Herstellerangaben" nicht auch als vorsätzliche Täschung sehen?
Arglistige Täuschung wohl eher nicht, allerdings könnte es so sein, dass man "das Kleingedruckte" nicht gesehen hat - wäre ein Rücktrittsgrund (z.B. fehlende wesentliche Eigenschaft - "neuwertiger Zustand")
Zitat:
Weiterhin: Wenn der Verkäufer etwa 30 Artikel auf einmal zur Auktion anbietet, könnte man diesen dann nicht auch als gewerblichen Käufer ansehen, so dass man ganz einfach sein Widerrufsrecht in Anspruch nehmen kann? Aber der Verkäufer würde natürlich behaupten, er sei Privatverkäufer...
Könnte man, aber diese Beurteilung wird wohl dem Gericht überlassen bleiben.

Tipp von mir: Zu einem Anwalt gehen, der wird auch sagen, ob man Chancen hat. Ich persönlich würde die Chancen fifty-fifty sehen.
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