| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| nach eingehender recherche habe ich vom handelsgericht die info, dass die abmeldung wohl korrekt gelaufen ist und die neue firma unabhängig von der alten als GmbH gegründet wurde. Fakt ist trotzdem: Alter Besitzer, selbes Inventar, selbes Geschäft, selbe Dienstleistung wie vorher.... nur eine andere Geschäftsform ohne Rechtsvorgänger! Geschickt gedreht! Welche Vorteile der Besitzer durch die GmbH-Gründung genau hat, weiß ich nicht, dafür ist mein BWL/VWL-Wissen zu begrenzt. Aber ne Frechheit ist es trotzdem, all die Gutscheine für die er ehrliches Geld kassiert hat, nicht mehr auszuzahlen bzw. anzunehmen! Solch ein staatlich geförderter Be**** ist wohl nur in Deutschland möglich. |
| |||
| Zitat:
Rechtlich würde ich dies als ungerechtfertigte Bereicherung sehen. Allerdings wird er dem wohl widersprechen - dann wäre eine zivilrechtliche Klage (Anwalt) erforderlich. Wenn sich das lohnt (wenn es mehrere gibt, kann ja einer die Klage einreichen [und bei der Finanzierung helfen], die anderen berufen sich dann auf das Ergebnis, falls es zugunsten der Gutscheininhaber ausfällt, Sammelklagen gibt es in D leider nicht) |
| |||
| das wäre wohl die einzige möglichkeit, da hast du recht. das problem ist nur: trotz rechtsschutz bliebe ich wohl auf kosten sitzen, die die 10 euro gutscheinwert weit überschreiten würden. und je nachdem wo und wer das verhandelt, ist der ausgang alles andere als gewiss daher lehnt sich der besitzer auch so weit aus dem fenster, er weiß genau, dass man in solchen fällen in unserem rechtssystem nur theoretisch eine chance auf recht hat. |
| |||
| Ist in jedem Rechtssystem so Wobei du das etwas anders sehen musst, das Recht besteht aus drei Teilen: Recht haben, Recht bekommen, Recht durchsetzen. Nicht jeder der Recht hat, bekommt es auch, und nicht jeder der es bekommt kann es auch durchsetzen ... Die Chance auf Recht hast du - nur was kannst du daraus machen. Und deswegen ist die Gemeinschaft immer stärker, deswegen kann man auch eher Verfassungsrecht oder Strafrecht durchsetzen als Zivilrecht. Aber es gibt ja noch andere Möglichkeiten als Recht. Information ist in unserem Zeitalter die viel schärfere Waffe |
| Tags: gmbh, gutscheine, ungueltig, wechsel |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Domain wechsel zum neuen Provider | agame | Domain-Recht | 2 | 21.07.2008 21:46 |
| Wechsel des Betreibers -> Verantwortung komplett abgegeben ? | Martin Schmidt | Verantwortlichkeit für Inhalte | 4 | 25.10.2007 23:37 |
| Haftungsrisiko für GmbH-Geschäftsführer | Jens | Verantwortlichkeit für Inhalte | 0 | 15.03.2006 09:50 |
| Haftungsrisiko für GmbH-Geschäftsführer | Jens | Strafrecht & Internet | 0 | 14.03.2006 10:30 |
| |