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  #6 (permalink)  
Alt 19.07.2007, 21:07
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Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 5
Standard AW: Gutscheine ungültig durch Wechsel von e.G. auf GmbH

nach eingehender recherche habe ich vom handelsgericht die info, dass die abmeldung wohl korrekt gelaufen ist und die neue firma unabhängig von der alten als GmbH gegründet wurde.

Fakt ist trotzdem: Alter Besitzer, selbes Inventar, selbes Geschäft, selbe Dienstleistung wie vorher.... nur eine andere Geschäftsform ohne Rechtsvorgänger! Geschickt gedreht! Welche Vorteile der Besitzer durch die GmbH-Gründung genau hat, weiß ich nicht, dafür ist mein BWL/VWL-Wissen zu begrenzt. Aber ne Frechheit ist es trotzdem, all die Gutscheine für die er ehrliches Geld kassiert hat, nicht mehr auszuzahlen bzw. anzunehmen! Solch ein staatlich geförderter Be**** ist wohl nur in Deutschland möglich.
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  #7 (permalink)  
Alt 19.07.2007, 22:47
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Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Gutscheine ungültig durch Wechsel von e.G. auf GmbH

Zitat:
all die Gutscheine für die er ehrliches Geld kassiert hat,
Er hat also Geld dafür bekommen? Dann würde ich dieses Geld vom ehemaigen Inhaber persönlich (unabhängig von der Firma) einfordern. Warum? Er war vorher persönlich haftbar (ist übrigens ein Grund einer Umwandlung, vorher war er unbeschränkt persönlich haftbar, jetzt nicht mehr persönlich und nur bis zur Höhe der Stammeinlage [min. 25.000 €]) und hat Bezahlung ohne Gegenleistung entgegengenommen.
Rechtlich würde ich dies als ungerechtfertigte Bereicherung sehen.
Allerdings wird er dem wohl widersprechen - dann wäre eine zivilrechtliche Klage (Anwalt) erforderlich. Wenn sich das lohnt (wenn es mehrere gibt, kann ja einer die Klage einreichen [und bei der Finanzierung helfen], die anderen berufen sich dann auf das Ergebnis, falls es zugunsten der Gutscheininhaber ausfällt, Sammelklagen gibt es in D leider nicht)
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  #8 (permalink)  
Alt 20.07.2007, 09:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 5
Standard AW: Gutscheine ungültig durch Wechsel von e.G. auf GmbH

das wäre wohl die einzige möglichkeit, da hast du recht. das problem ist nur:
trotz rechtsschutz bliebe ich wohl auf kosten sitzen, die die 10 euro gutscheinwert weit überschreiten würden. und je nachdem wo und wer das verhandelt, ist der ausgang alles andere als gewiss
daher lehnt sich der besitzer auch so weit aus dem fenster, er weiß genau, dass man in solchen fällen in unserem rechtssystem nur theoretisch eine chance auf recht hat.
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  #9 (permalink)  
Alt 20.07.2007, 10:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Gutscheine ungültig durch Wechsel von e.G. auf GmbH

Zitat:
Zitat von naddel81 Beitrag anzeigen
in unserem rechtssystem nur theoretisch eine chance auf recht hat.
Ist in jedem Rechtssystem so Selbst in der Inquisition.
Wobei du das etwas anders sehen musst, das Recht besteht aus drei Teilen: Recht haben, Recht bekommen, Recht durchsetzen. Nicht jeder der Recht hat, bekommt es auch, und nicht jeder der es bekommt kann es auch durchsetzen ...
Die Chance auf Recht hast du - nur was kannst du daraus machen. Und deswegen ist die Gemeinschaft immer stärker, deswegen kann man auch eher Verfassungsrecht oder Strafrecht durchsetzen als Zivilrecht.

Aber es gibt ja noch andere Möglichkeiten als Recht. Information ist in unserem Zeitalter die viel schärfere Waffe
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