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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige ich würde gerne wissen, ob ein Computerhändler so einfach die Einlösung eines Gutscheins umgehen kann, indem er die Firma von einer e.G. auf eine GmbH ändert. Der Firmenname und Inhaber sind die gleichen geblieben. Der Gutschein wurde vom Inhaber unterschrieben und besitzt keine begrenzte Laufzeit. Trotzdem verweigert der Inhaber die Einlösung, weil die ursprüngliche Firma angeblich nicht mehr existiere, sondern nun eine GmbH sei. Bin für jeden Tipp dankbar. Viele Grüße, Nadine |
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| Wenn die neue Firma der Rechtsnachfolger ist (was in der Regel der Fall ist, wenn die neue Firma z.B. die Garantieen der alten übernehmen muss) übernimmt sie alle Verpflichtungen. Also auch ausgestellte Gutscheine. Ist schwer zu beurteilen, dazu müsste man ins Handelsregister schauen, da es vorher eine e.G. war und jetzt eine GmbH ist (beide mussten eingetragen sein, somit auch die Rechtsnachfolge, falls es eine ist). |
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| Bei jedem Schriftwechsel, im Impressum .... dser GmbH muss das Registergericht und die Registernummer angegeben werden (z.B. Amtsgericht XDorf, HRA 12345). Und dann kann man bei dem Amtsgericht anrufen und fragen wo man die Infos bekommen kann. Für den Süddeutschen Raum (Einzugsbereich der SZ) kann man auch auf der Seite der SZ nach Firmen suchen, da diese die Bekanntmachungen veröffentichen. Für andere Regionen müsste es sowas auch geben, kenn ich aber nicht. |
| Tags: gmbh, gutscheine, ungueltig, wechsel |
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