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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 15.07.2007, 09:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 1
Standard neuer OVP-Artikel angeblich beschädigt !?


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Hallo liebe Comunity!

habe an Euch folgende Frage:

Privater Verkäufer hat mit einem Käufer ein Problem. Verkäufer weiss nicht was er nun machen soll.
Verkäufer hat einen neuen original verpackten kleinen-handlichen MP3-Lautsprecher-System versteigert.

Als der Käufer den Artikel erhielt schrieb er folgendes:
Moin Moin, gestern ist das Päkchen mit den Lautsprechern eigetroffen, leider war der Karton schon einmal geöffnet ( ist warscheinlich gebraucht), außerdem ist bei einem Lautsprecher ist die Membrane eingedrückt. Wie wollen wir jetzt verfahren ??

Verkäufer: Das kann aber nicht sein. Richtig ist, dass die original Verpackung an der zu öffnenden Seite mit zwei durchsichtigen Plastikkleber versehen war und nicht gebraucht war.
Die Artikelbeschreibung war korrekt (und somit nicht fehlerhaft).

Verdacht der Verkäufers: Da die Membrane keine Abdeckung haben, kann beim unvorsichtigen gebrauch passieren, dass man die Membrane berührt.
Wahrscheinlich ist dem Käufer so ein Malheur passiert und macht jetzt eine falsche Behauptung um so das Geld zurückzufordern.

Der Verkäufer schrieb in der Artikelbeschreibung unter "DISCLAIMER (Verzichterklärung)", dass er Privat-Verkäufer sei und der Käufer auf Garantie verzichtet.

Was würdet Ihr nun machen als Verkäufer ?

Danke für Euere Antworten.
Grüsse
onkel-rua
__________________
======================== (-; =======================
Mein Lebensmotto:
"Behandele deine Mitmenschen so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
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  #2 (permalink)  
Alt 15.07.2007, 12:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: neuer OVP-Artikel angeblich beschädigt !?

Da dürfte wohl Wort gegen Wort stehen.
Prinzipiell ist Garantie etwas anderes als rechtliche Regelungen bei einem Sachmangel. Auch bei Ausschluss der Garantie muss der Verkäufer für Sachmängel haften, die bereits bei Gefahrübergang bestanden und nicht genannt wurden.
Kurz: Wäre der Artikel von Anfang an defekt und somit nicht wie beschrieben, müsste auch der private Verkäufer mit den Asschlusstexten den Vertrag ordnungsgemäß erfüllen (Nachbesserung).
Allerdings liegt die Beweisführung beim Verkäufer, dass das Teil keinen Sachmangel hatte. Hat der Verkäufer also z.B. jemanden, der bezeugen kann, dass das Teil in Ordnung war, könnte er aus dem Schneider sein. Andererseitzs könnt der Käufer das anzweifeln und dann trifft man sich wohl vor Gericht ....

Noch eine kleine Anmerkung: Ich habe schon gehört, dass manche Käufer bewußt defekte Teile kaufen, anschließend gleichartige neue, und dann behaupten das neue Teil wäre defekt gewesen, und wollen in der Regel ihr Geld wieder. Damit hat man dann ein neues Teil zum Preis des defekten ... ich will niemandem etwas unterstellen, aber sowas gibt es .... Dem kann man aus meiner Sicht nur entgegenwirken, indem man sich die Seriennummer notiert - und das dem Käufer auch mitteilt.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.07.2007, 15:17
xt1 xt1 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.06.2007
Beiträge: 1
Standard AW: neuer OVP-Artikel angeblich beschädigt !?

hallo,
der Trick ist schon sehr alt bei Ebay. Man kauft sich z.b. einen defekten Laptop und sucht nach dem gleichen Modell was aber noch 100 % Funktion besitzt. Danach ersteigert man es und sagt aber dem Verkäufer, dass der Laptop kaputt sei. Deswegen immer wenn ihr Laptops verkauft oder anderen technischen Sachen immer die Serial Nr aufscbreiben!
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