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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige ich habe folgendes Problem: ich bin im Internet in einer Community aktiv, in der man z.b Blogs und Profilseiten erstellen kann, Gästebucheinträge usw gemacht werden können, etc. Auf meiner eigenen Profilseite habe ich ein Grafik-Gästebuch verlinkt, in dem man ebenfalls Grüße hinterlassen kann und Bilder malen usw. Diese Grafik-Gästebuch ist allerdings von einem anderen Anbieter, als die Profilseiten... Nun hat sich die letzte Zeit dort in meinem Grafik-Gästebuch jemand mit Beleidigungen und Naziparolen ausgetobt. Ich möchte dies unter keinen Umständen auf mir sitzen lassen. Ist das nicht sogar strafbar? Ich habe bereits eine email an den Betreiber der Grafik-Gästebuch-Seite geschickt mit der Frage bzw der Bitte, ob Ip-Adressen, die für ein paar Tage wohl (wie ich auf der Seite gelesen habe) irgendwo aufgezeichnet sind, aufbewahrt werden können. Ich überlege, rechtliche Schritte einzuleiten, ich bin im Moment auch ziemlich durch den Wind. Wo beginne ich? Rufe ich bei der Polizei an? An wen wende ich mich? Kann mir jemand helfen bitte, ich bin ziemlich verzweifelt... |
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| Ja , es ist strafbar. Allerdinmgs solltest du dich ernstlich (nachweisbar, Email treicht nicht) bemühen, die Teile zu entfernen/entfernen zu lassen, wenn du der "Betreiber" des Gästebuchs bist (Mitverantwortlichkeit ab Kenntnis). Die Grundlage dafür ist StGB § 130. Du solltest also dringesnd etwas unternehmen, Anzeige kannst du bei der Polizei erstatten. Dann muss der Anbieter (so er deutschem Recht unterliegt) gegenüber der Strafverfolgung entsprechende Aussagen (z.B. Herausgabe der IP) machen. |
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| danke für die schnelle Antwort....mittlerweile habe ich den Link gelöscht, den Betreiber des Gästebuchs sowie den der Seite, auf der ich verlinkt habe, informiert, und auch Strafanzeige erstattet. Der Anbieter der GB-Seite scheint recht hilfsbereit zu sein, und wird die entsprechenden IP#s der Polizei weiterzugeben. Vielen Dank senni |
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| Hallo, ich bin auf der Suche im Netz auf diese Seite gestoßen, weil ich ein großes Problem habe. Ich selbst habe ein kleines Dienstleistungsunternehmen und habe daher eine Homepage erstellt. Auf der HP gibt es die Möglichkeit einen Gästebucheintrag zu hinterlassen. Jetzt habe ich einen Gästebucheintrag erhalten, über den ich sehr schockiert bin und es auch alles andere als lustig finde. Ich stelle diesen Eintrag mal hier rein und würde gerne wissen, was und ob ich dagegen etwas unternehmen kann: (Gästebucheintrag entfernt...) Vielleicht kann mir jemand helfen??? Vielen Dank schon einmal Geändert von Burbach (27.12.2011 um 11:36 Uhr). |
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| Hallo, den Eintrag würde ich umgehend entfernen. Außerdem könntest du, wie aaky oben schon geschrieben hat, Anzeige erstatten. Hier wäre es allerdings fraglich, ob der Tatbestand des § 130 StGB erfüllt wäre... |
| Tags: naziparolen, strafbar |
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