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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Ein Online erworbener Artikel ist defekt und wurde bereits an den Händler zurückgeschickt. Der Artikel (elektronisches Gerät) wurde bisher nicht benutzt. Allerdings wurden die mitgelieferten für den Betrieb nötigen Accus geladen. Der Händler meint, aus dieser Art der Nutzung sei der jetzige Mangel eventuell entstanden. Die Rücksendung nimmt der Händler nur auf Kosten des Käufers an. Die Annahme der Rücksendung kostet weitere 10€ pauschal. Der Händler kann den Artikel nicht selbst prüfen und schickt in deshalb an einen mir nicht bekannten Service weiter. Laut Auskunft des Händlers dauert die Prüfung mind. drei Wochen. Der Händler wurde auf das gültige Recht und Fehler in seiner AGB hingewiesen (per Mail, Einschreiben und per Telefon). Der Händler spricht nur schlecht Deutsch und scheint nicht zu verstehen. Das Gerät stammt aus dem Ausland. Es gibt eine Deutschlandvertretung. Der Inhaber dort meint, der (obige) Händler hätte das Gerät als Grauimport erworben. Deshalb sei der Service über die deutsche Vertretung nicht möglich. Welche Möglichkeiten gibt es für den Käufer des Gerätes? Der Wert des Gerätes liegt bei 300€. Schöne Grüße |
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| Eigentlich kurz zu beantworten: Es gilt das deutsche Recht. Mit Garantie und Gewährleistung sowie dem Ersatz der Aufwendungen. Inwieweit gesetzliche Regelungen durch AGB außer Kraft gesetzt oder präzisiert wurden, ob diese Regelungen möglich oder nichtig sind, das alles kann man nur durch Vorlage der AGB beurteilen. Ansonsten bleibt einem nur, das Recht einzufordern. Dazu sollte man sich anwaltliche Hilfe nehmen |
| Tags: gewaehrleistung, verhalten |
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