| Rechtsberatung |
|
| Unsere Empfehlung |
| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Hallo Forum, Folgende Frage: Ist es ein Verstoß gegen das Brief bzw. Postgeheimnis wenn eine E-Mail die z.B an nur eine private Person adressiert ist, von dieser an eine dritte Person (ohne Wissen und Zustimmung des Versenders) weiterleitet wird? Bin auf Eure Meinung bzw. Ausführungen gespannt. |
| |||
| Nein. Das "Geheimnis" gilt ausschließlich für Briefe - und meiner Meinung nach auch nur im Verhältnis "Übermittler" (Post) zu Bürger. Inwieweit man das bei Emails auf den Übermittler übertragen kann, weiß ich nicht, die Versuche der Politik, die Emails zu überwachen spricht aber dafür Würde ein dritter deine Post lesen, wäre dies kein Verstoß gegen das Postgeheimnis. Allerdings könnte das Persönlichkeitsrecht betroffen sein, wenn persönliche Daten in der Email stehen. Was anderes, wenn es eine geschäftliche Mail ist, deren Inhalt für dritte relevant wäre. Kommt also darauf an, was in der Mail steht und ob die Kenntnis für Dritte wichtig sein könnte (unter Beachtung der anderen Rechte natürlich). |
| |||
| @ aaky, Danke für die rasche Antwort. Es handelt sich in diesem Fall um rein private aber überaus sensible Daten die ohne Zustimmung des Versenders weitergegeben wurden. Diese Weiterleitung der Daten hat nun Konsequenzen für den Versender. Daher die Frage ob man in irgend einer Weise rechtlich Schritte gegen den eigentlichen Empfänger einleiten kann. Der Datenschutz in DE ist doch eigentlich eindeutig geregelt, ich habe nur leider bisher (als nicht Kenner) keine Restriktionen diesbezüglich gefunden. |
| |||
| Sollte dir ein Schaden entstanden sein (ich weiß ja nicht, was manche unter Konsequenzen verstehen, ein in die Brüche gehen einer Beziehung ist kaum ein Schaden nach Gesetz) empfehle ich dir dringend einen Anwalt aufzusuchen. Nur der kann und darf dir dann weiterhelfen, da wir hier keine Rechtsberatung machen dürfen. Aber ich hab trotzdem noch mal die Gesetze für dich bemüht. Strafgesetzbuch, da wären es die § 210 bis § 206 Zitat:
Eventuell noch §§ 185 - 187 StGB (Beleidugung, üble Nachrede, Verleumdung), kommt aber auf den Inhalt der Mail an, ob richtig oder nicht. Das BDSG kommt kaum in Frage Zitat:
|
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Impressumspflicht auch für Subdomain Foren? | Anonymous | Sonstiges zum Onlinerecht | 4 | 03.10.2007 11:00 |
| Filme auf filehoster (werden auch verbreitet) | Unregistriert | Urheberrecht | 1 | 17.05.2007 12:37 |
| FILES IM EU AUSLAND GEZOGEN AUCH STRAFBAR??? | Anonymous | Recht - MP3 & Tauschbörsen | 2 | 10.10.2006 09:47 |
| Informationspflicht lt. EGG auch für Subdomain? | Robin | Sonstiges zum Onlinerecht | 1 | 14.05.2005 07:51 |
| |