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  #1 (permalink)  
Alt 18.07.2007, 09:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2007
Beiträge: 2
Standard Brief bzw. Postgeheimnis auch bei E-Mail?


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Hallo Forum,

Folgende Frage:

Ist es ein Verstoß gegen das Brief bzw. Postgeheimnis wenn eine E-Mail die z.B an nur eine private Person adressiert ist, von dieser an eine dritte Person (ohne Wissen und Zustimmung des Versenders) weiterleitet wird?

Bin auf Eure Meinung bzw. Ausführungen gespannt.
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  #2 (permalink)  
Alt 18.07.2007, 10:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Brief bzw. Postgeheimnis auch bei E-Mail?


Nein. Das "Geheimnis" gilt ausschließlich für Briefe - und meiner Meinung nach auch nur im Verhältnis "Übermittler" (Post) zu Bürger. Inwieweit man das bei Emails auf den Übermittler übertragen kann, weiß ich nicht, die Versuche der Politik, die Emails zu überwachen spricht aber dafür
Würde ein dritter deine Post lesen, wäre dies kein Verstoß gegen das Postgeheimnis.
Allerdings könnte das Persönlichkeitsrecht betroffen sein, wenn persönliche Daten in der Email stehen. Was anderes, wenn es eine geschäftliche Mail ist, deren Inhalt für dritte relevant wäre.

Kommt also darauf an, was in der Mail steht und ob die Kenntnis für Dritte wichtig sein könnte (unter Beachtung der anderen Rechte natürlich).
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  #3 (permalink)  
Alt 18.07.2007, 10:47
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Brief bzw. Postgeheimnis auch bei E-Mail?


@ aaky,

Danke für die rasche Antwort.

Es handelt sich in diesem Fall um rein private aber überaus sensible Daten die ohne Zustimmung des Versenders weitergegeben wurden.

Diese Weiterleitung der Daten hat nun Konsequenzen für den Versender.

Daher die Frage ob man in irgend einer Weise rechtlich Schritte gegen den eigentlichen Empfänger einleiten kann.

Der Datenschutz in DE ist doch eigentlich eindeutig geregelt, ich habe nur leider bisher (als nicht Kenner) keine Restriktionen diesbezüglich gefunden.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.07.2007, 12:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2007
Beiträge: 2
Standard AW: Brief bzw. Postgeheimnis auch bei E-Mail?


Hat keiner mehr ein Meinung zu der Frage?
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  #5 (permalink)  
Alt 24.07.2007, 12:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Brief bzw. Postgeheimnis auch bei E-Mail?


Sollte dir ein Schaden entstanden sein (ich weiß ja nicht, was manche unter Konsequenzen verstehen, ein in die Brüche gehen einer Beziehung ist kaum ein Schaden nach Gesetz) empfehle ich dir dringend einen Anwalt aufzusuchen. Nur der kann und darf dir dann weiterhelfen, da wir hier keine Rechtsberatung machen dürfen.

Aber ich hab trotzdem noch mal die Gesetze für dich bemüht. Strafgesetzbuch, da wären es die § 210 bis § 206
Zitat:
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes [verlangt gesprochenes Wort]
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen [Bilder]
§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses [verlangt verschlossenes Schriftstück]
§ 202a Ausspähen von Daten [unrelevant]
§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen [betrifft bestimmte Berufgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte ...]
§ 204 Verwertung fremder Geheimnisse [gehört zu 203]
§ 205 Strafantrag [Verfahrensweg]
§ 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses [nur Post und Telekommunikationsdienstleistung, also Provider]
Davon passt nichts.
Eventuell noch §§ 185 - 187 StGB (Beleidugung, üble Nachrede, Verleumdung), kommt aber auf den Inhalt der Mail an, ob richtig oder nicht.

Das BDSG kommt kaum in Frage
Zitat:
§1
...
Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch

1.öffentliche Stellen des Bundes,
2.öffentliche Stellen der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und soweit sie
a)Bundesrecht ausführen oder
b)als Organe der Rechtspflege tätig werden und es sich nicht um Verwaltungsangelegenheiten handelt,
3.nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.
...
Gilt nur für Staat oder Diensteanbieter (mal einfach formuliert)
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