| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Wäre sehr dankbar um jede Antwort. Grüsse ebayer007 |
| |||
| Bereits abgeschlossene Verträge müssten noch gültig sein. Mit der Sperrung unterbindet eBay ja nur zukünftiges Handeln. Bisherige Verträge können die nicht kippen (haben die keine rechtliche Grunslage für). Das bedeutet, dass man auch an die Daten rankommen muss. Wenn es nicht über die eBay Webseite geht, muss man sich direkt an die wenden. Andererseits bekommt man die Daten immer in den Bestätigungsmails, auch als Verkäufer. Somit hat man sie auf jeden Fall erhalten. |
| |||
| Sind weiterhin gültig, da der Vertrag ja mit einem Dritten abgeschlossen wurde und nicht mit Ebay, die ja nur die Plattform anbieten. Mit den darüber geschlossenen Verträgen haben die direkt nichts zu tun, d.h. werden nicht Vertragspartner oder Teil des Vertrages. |
| Tags: ausschluss, gueltbar, vertraege |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Gewährleistungs-Ausschluss bei EBay | olav_ | Onlineauktionen | 9 | 30.04.2008 12:23 |
| Ausschluss der Rücknahme bei Nichtgefallen | Kinsey | E-Commerce | 17 | 13.12.2007 13:30 |
| Ausschluss auf Verdacht? Leistungsverweigerung? | WRler | Sonstiges zum Onlinerecht | 1 | 20.10.2007 22:14 |
| Strafanzeige auch nach 1 Jahr noch stellbar? | jenla82 | Strafrecht & Internet | 2 | 26.05.2007 11:26 |
| |