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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 18.07.2007, 10:14
ebayer007
 
Beiträge: n/a
Frage Verträge nach Ausschluss noch gültbar??


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Nehmen wir an, jmd. hat folgendes Problem... Das private Mitgliedskonto eines Ebayers wird gesperrt von ebay. Nun kann der Ebayer ja nur noch die Funktion einloggen benutzen,... alles andere ist gesperrt. Das heißt man kann auch nicht mehr die verkauften Artikel aufrufen. Was ist nun mit den bereits abgeschlossenen Auktionen? Haben dieselben keine Gültigkeit mehr, wenn der Verkäufer ausgeschlossen wurde? Man hat ja nichtmal mehr eine Adresse an die man die Ware senden kann... da alles gesperrt ist...
Wäre sehr dankbar um jede Antwort.

Grüsse ebayer007
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  #2 (permalink)  
Alt 18.07.2007, 10:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Verträge nach Ausschluss noch gültbar??

Bereits abgeschlossene Verträge müssten noch gültig sein. Mit der Sperrung unterbindet eBay ja nur zukünftiges Handeln. Bisherige Verträge können die nicht kippen (haben die keine rechtliche Grunslage für).
Das bedeutet, dass man auch an die Daten rankommen muss. Wenn es nicht über die eBay Webseite geht, muss man sich direkt an die wenden.
Andererseits bekommt man die Daten immer in den Bestätigungsmails, auch als Verkäufer. Somit hat man sie auf jeden Fall erhalten.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.07.2007, 10:40
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Verträge nach Ausschluss noch gültbar??

Sind weiterhin gültig, da der Vertrag ja mit einem Dritten abgeschlossen wurde und nicht mit Ebay, die ja nur die Plattform anbieten. Mit den darüber geschlossenen Verträgen haben die direkt nichts zu tun, d.h. werden nicht Vertragspartner oder Teil des Vertrages.
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