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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 19.07.2007, 19:56
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Beitrag Wann Steuernummer?


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Wann muss ich in meinem Impressum eine Steuernummer angeben?

Und wenn ja wie bekomme ich eine?

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 19.07.2007, 22:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Wann Steuernummer?

Immer dann, wenn man gewerblich tätig wird, man das Gewerbe angemeldet hat (oder eine Firma gegrüdet hat und diese im Handelsregister eingetragen ist) und wenn steuerlich relevante Daten anzugeben sind.
Und damit ist die Frage, wie man eine bekommt geklärt: Indem man ein Gewerbe anmeldet (der eine Firma gründet, die im Handelsregister eingetragen wird).
Ist man gewerblich tätig OHNE ein Gewerbe (oder eingetragene Firma) macht man sich steuerrechtlich strafbar.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.07.2007, 23:01
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Wann Steuernummer?

Das heißt sobald ich etwas im Internet verkaufe oder Geld verdiene brauche ich eine solche Steuernummer, oder was? Und Das das gilt auch für z.B ein 10 Euro teures eBook?
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  #4 (permalink)  
Alt 19.07.2007, 23:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Wann Steuernummer?

Zitat:
Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
Das heißt sobald ich etwas im Internet verkaufe oder Geld verdiene brauche ich eine solche Steuernummer, oder was? Und Das das gilt auch für z.B ein 10 Euro teures eBook?
Heißt es nicht.

Schau dir mal dei Beiträge an
http://www.e-recht24.de/forum/1097-o...eroeffnen.html (Onlineshop eröffnen)
http://www.e-recht24.de/forum/2122-gewerbesteuer.html (Gewerbesteuer?)
http://www.e-recht24.de/forum/1094-m...uern-fuer.html (Muss Minderjähriger Steuern für Webeeinnahmen zahlen?)

Da hab ich an verschiedenen Stellen versucht zu erklären, wann eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
Es kommt auf den Umfang an. Für einmal 10€ (oder was Privates bei eBay) ist das sicherlich keine gewerbliche Tätigkeit, doch wenn es hundert eBooks für 10€ im Monat oder die berühmten Schneeballsysteme sind, dann schon eher.

Wichtig: Die Beurteilung obliegt immer dem Finanzamt. Und die werden dann besonders stutzig, wenn man anfängt Rechnungen zu schreiben (die von anderen zum Beispiel steuerlich geltend gemacht werden)
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