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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 20.07.2007, 20:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.07.2007
Beiträge: 1
Standard freiberufliche tätigkeit, was tun?


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Hallo,
ich möchte bei jemanden freiberuflich tätig werden, der aber in spanien wohnt, habe meinen vertrag dorthin geschickt, angeblich nicht angekommen. nunmehr schickt der arbeitgeber mir einen vertrag mit der unterschrift per mail (jpg) zu. ich habe auch unterschrieben und per mail zurück geschickt, die unterschrift vom AG ist aber nicht mehr zu erkennen. ist das überhaupt rechtens. kann ich was machen, falls der AG nicht zahlen sollte? oder sollte man sich auf sowas gar nicht einlassen?

vielen dank...

lady
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  #2 (permalink)  
Alt 20.07.2007, 21:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: freiberufliche tätigkeit, was tun?

Ich weiß nicht was es ist, genauer dürfte ich aber eh nichts sagen da das sonst an Rechtsberatung grenzt, aber sobald irgendwelche Zweifel bestehen würde ich die Finger davon lassen.

Was das Arbeitsrecht angeht: Hier gilt kein deutsches Recht mehr, also sollte man sich im europäischen Arbeitsrecht auskennen wenn man sowas machen will. Und vor allem, wenn der AG nicht zahlt müssen spanische Gerichte ran. Und ich hab keine Ahnung, ob die auch so ein arbeitnehmerfreundliches Arbeitsrecht haben.

Nach deutschem Recht würde aber auch so ein Arbeitsvertrag gelten, wenn sich beide Seiten darüber einig sind.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.07.2007, 21:29
Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2007
Beiträge: 37
Standard AW: freiberufliche tätigkeit, was tun?

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht was es ist, genauer dürfte ich aber eh nichts sagen da das sonst an Rechtsberatung grenzt, aber sobald irgendwelche Zweifel bestehen würde ich die Finger davon lassen.

Was das Arbeitsrecht angeht: Hier gilt kein deutsches Recht mehr, also sollte man sich im europäischen Arbeitsrecht auskennen wenn man sowas machen will. Und vor allem, wenn der AG nicht zahlt müssen spanische Gerichte ran. Und ich hab keine Ahnung, ob die auch so ein arbeitnehmerfreundliches Arbeitsrecht haben.

Nach deutschem Recht würde aber auch so ein Arbeitsvertrag gelten, wenn sich beide Seiten darüber einig sind.
Nach deutschem Arbeitsrecht würde der Dienstvertrag aber auch nicht zustande kommen, wenn die Unterschrift des Geschäftsführers nicht mehr zu lesen ist, wie der Thread-Ersteller oben noch angibt.
Daher denke ich ist es irrelevant ob das deutsche oder europäische Arbeitsrecht zum Tragen kommt.

Aber wie aaky bereits sagte...
Bei einem unguten Gefühl lieber die Finger weg lassen, denn dem Geld nachher hinterher zurennen ist mehr als umständlich und von wenig Erfolg gekrönt.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.07.2007, 21:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: freiberufliche tätigkeit, was tun?

Zitat:
Nach deutschem Arbeitsrecht würde der Dienstvertrag aber auch nicht zustande kommen, wenn die Unterschrift des Geschäftsführers nicht mehr zu lesen ist, wie der Thread-Ersteller oben noch angibt.
Das sehe ich nicht so. Es kommt immer darauf an, wie die Vertragsparteien das auffassen. Wenn man die (unleserliche) Unterschrift akzeptiert, gilt der Vertrag (solange deutsches Recht gilt) als geschlossen.Es sei denn, dem steht ein Formerfordernis entgegen. Und nach deutschem Recht gibt es das bei Arbeitsverträgen nicht.
Zitat:
Daher denke ich ist es irrelevant ob das deutsche oder europäische Arbeitsrecht zum Tragen kommt.
Eben nicht. Vielleicht besteht nach spanischem oder europäischen Arbeitsrecht ein Formerfordernis. Und wenn das nicht eingehalten wird, und der Vetrag danach nichtig ist, könnte es durchaus sein, dass man seine Arbeit in den Sand gesetzt hat.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.07.2007, 21:38
Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2007
Beiträge: 37
Standard AW: freiberufliche tätigkeit, was tun?

Meine Antwort bezüglich der Nichtigkeit bezog sich nicht auf die Formerfordernis also die Schriftform, sondern der Tatsache das die Unterschrift nicht erkennbar ist.

Denn wenn dem so wäre, dann könnte ich heute noch Arbeitsverträge auf den Namen von meinem Arbeitgeber ausstellen, die mit Unleserlich unterschreiben, und verschicken.
Diese wären, dann deiner These nach ja auch gültig..
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