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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige ich möchte bei jemanden freiberuflich tätig werden, der aber in spanien wohnt, habe meinen vertrag dorthin geschickt, angeblich nicht angekommen. nunmehr schickt der arbeitgeber mir einen vertrag mit der unterschrift per mail (jpg) zu. ich habe auch unterschrieben und per mail zurück geschickt, die unterschrift vom AG ist aber nicht mehr zu erkennen. ist das überhaupt rechtens. kann ich was machen, falls der AG nicht zahlen sollte? oder sollte man sich auf sowas gar nicht einlassen? vielen dank... lady |
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| Ich weiß nicht was es ist, genauer dürfte ich aber eh nichts sagen da das sonst an Rechtsberatung grenzt, aber sobald irgendwelche Zweifel bestehen würde ich die Finger davon lassen. Was das Arbeitsrecht angeht: Hier gilt kein deutsches Recht mehr, also sollte man sich im europäischen Arbeitsrecht auskennen wenn man sowas machen will. Und vor allem, wenn der AG nicht zahlt müssen spanische Gerichte ran. Und ich hab keine Ahnung, ob die auch so ein arbeitnehmerfreundliches Arbeitsrecht haben. Nach deutschem Recht würde aber auch so ein Arbeitsvertrag gelten, wenn sich beide Seiten darüber einig sind. |
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Daher denke ich ist es irrelevant ob das deutsche oder europäische Arbeitsrecht zum Tragen kommt. Aber wie aaky bereits sagte... Bei einem unguten Gefühl lieber die Finger weg lassen, denn dem Geld nachher hinterher zurennen ist mehr als umständlich und von wenig Erfolg gekrönt. |
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| Meine Antwort bezüglich der Nichtigkeit bezog sich nicht auf die Formerfordernis also die Schriftform, sondern der Tatsache das die Unterschrift nicht erkennbar ist. Denn wenn dem so wäre, dann könnte ich heute noch Arbeitsverträge auf den Namen von meinem Arbeitgeber ausstellen, die mit Unleserlich unterschreiben, und verschicken. Diese wären, dann deiner These nach ja auch gültig.. |
| Tags: freiberufliche, taetigkeit |
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| Suche Rechtsschitzverischerung für private/freiberufliche Tätigkeit | bier-tier | Urheberrecht | 1 | 24.06.2008 01:57 |
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