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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 21.07.2007, 15:53
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard ICQ gehackt


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Bringt es was jemand anzuzeigen der mein ICQ Passwort gehackt und die Liste gelöscht hat?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.07.2007, 16:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: ICQ gehackt

Wenn dir ein (nachweislicher) Schaden entstanden ist kannst du Schadenserstaz verlangen (zivilrechtliche Klage). Wenn es gesetzliche gesichertes Recht von dir verletzt wurde, nach welchem Strafbarkeit vorliegt kannst du eine Anzeige machen.
Beides würde ich aber hier nicht erkennen.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.07.2007, 20:56
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: ICQ gehackt

Es ist doch generell strafbar Passwörter zu hecken, dann ist es doch nicht so wichtig ob das das Passwort von ICQ oder was anderem war oder? Ich mein der Schaden bei ICQ war ja das die ganze Liste und einfach alle vorhandenen Informationen gelöscht wurden.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.07.2007, 00:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: ICQ gehackt

Wo steht das, das es strafbar ist Passwörter zu hacken? Dafür müsste es ein Gesetz geben.
Und meines Wissens gibt es nur das StGB mit dem Artikel Computerbetrug dafür. Und da sind dann einige Voraussetzungen: entweder der andere muss sich ein Vermögensvorteil verschafft haben oder dein Vermögen müsste beschädigt wurden sein. Und eine gelöschte Liste ist kein Vermögensschaden.
Aus meiner persönlichen Sicht fällt Strafrecht aus. Zivilrecht ist was anderes, aber das hatte ich ja schon geschrieben.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.07.2007, 10:49
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: ICQ gehackt

könnte man unter 202a aber einordnen, ausspähen von Daten. Bin mir jetzt auch nicht 100%ig sicher, aber müsste möglich sein. Außerdem sind doch die meist dazu verwendeten Tools verboten.
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