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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #16 (permalink)  
Alt 23.07.2007, 15:03
Verfasser
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kaufvertrag zustande gekommen? - ONLINE SHOP

Zitat:
["Beim Abgeben des Angebotes (also beim Klick auf kaufen), gab es die besagte Klause nirgends zu lesen, auch nicht über Links o.Ä. Die Klausel ist also erst im nachhinein zum Angebot "hineingemogelt" worden."

"Damit ist sie zwar kein Vertragsbestandteil, besagt aber nichts über den Zeitpunkt der Annahme."]

Wenn diese Klausel, die den Zeitpunkt der Annahme regeln soll, kein Vertragsbestandteil ist, was gilt denn dann als Annahmezeitpunkt?

Meiner Meinung nach wäre hier die Vesandbestätigung als Annahme zu werten, da Sie das einzige eindeutige Indiz für den Willen des Verkäufers, die Bestellte Ware zu liefern, ist.
Auch weil es bei anderen Shops, die rechtlich korrekt über die Annahme des Kaufvertrages informieren, genauso gemacht wird.
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  #17 (permalink)  
Alt 23.07.2007, 15:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Kaufvertrag zustande gekommen? - ONLINE SHOP

Dafür gibt es keine gesetzliche Regelung. Die kann nach Wahl des Verkäufers erfolgen, meiner Meinung nach (siehe in den anderen Beiträgen) spätestens mit der Leistung des Schuldners. Allerdings gibt es da noch die Regelung "ohne schuldhaftes Zögern" also ewig muss der, der das Angebot abgegeben hat auch nicht warten.
Zitat:
Auch weil es bei anderen Shops, die rechtlich korrekt über die Annahme des Kaufvertrages informieren, genauso gemacht wird.
Wie gesagt "rechtlich korrekt" kann eigentlich nichts sein, da es rechtlich keine Regelung gibt (es sei denn, ich habe irgendwas übersehen). So wie eine Versandbestätigung nicht geschickt werden muss.

Ich glaube, wenn nicht eindeutig erkennbar, wird das im Einzelfall entschieden werden müssen, nach den tatsächlichen Willen von Käufer und Verkäufer.
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