Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 23.07.2007, 18:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.07.2007
Beiträge: 1
Standard Filesharing über Messenger


Anzeige
Nach dem neuen Urheberrecht sind Kopien und Weitergabe an Freunde von nicht kopiergeschützten Inhalten erlaubt.
Mache ich mich trotzdem, wenn ich z.B. Musik von CDs in MP3s umwandle und auf dem Goober Messenger http://goober.com in die Playlist stelle (dann können andere es von meinem Rechner streamen) oder es auf den Webfolder hoch lade (dann können andere es kopieren) strafbar,obwohl ich keine zu große Anzahl von Kopien mache und es nur an Freunde weitergebe, da es ja nur von Leuten auf meiner Freundesliste genutzt werden kann?
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 23.07.2007, 19:31
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Filesharing über Messenger

Ja, im Gesetz steht schließlich nichts von Freunden, diesen Begriff muss man hier sehr eng auslegen. "Freunde" aus einer Kontaktliste sind nicht im Sinne des § 53 UrhG. Es sind eher enge Kontakte gemeint, also direkte Familienangehörige oder die Freundin sowie ein oder zwei gute Freunde.
Auch ist die Anzahl der erlaubten Kopien begrenzt, 3 gilt im Prizip als sicher, bis zu 7 ist streitbar. Aber mehr ist grundsätzlich nicht drin.
Ein Stream ist auch eine solche Kopie, da auf dem Rechner des Empfängers ebenfalls eine funktionsfähige Kopie entsteht bzw. ein Mitschnitt möglich ist. Weiterhin könnte dies als Sendung gesehen werden, ein Senderecht hat man aber nicht.
Das Hochladen in einen Webfolder ist auch keine Privatkopie, sondern eine verbreitung, denn hier kann technisch gesehen jeder drauf zugreifen, somit ist dies nicht zulässig und auch strafbar. Genauso wie ein Upload in eienr Tauschbörse.

Nach dem "neuen" UrhG, das noch nicht gilt, ist eher sogar eine strengere Auslegung anzunehmen.
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Filesharing Neuer Strafrecht & Internet 0 26.06.2008 15:37
Weitergabe an Dritte aus Messenger Pelefa Strafrecht & Internet 1 19.06.2008 20:44
Beweislage bei Filesharing sokrates Recht - MP3 & Tauschbörsen 2 02.04.2008 18:15
Filesharing Download von TV-Serien Unregistriert Recht - MP3 & Tauschbörsen 1 10.05.2007 10:32
Privates Filesharing Anonym Recht - MP3 & Tauschbörsen 0 15.03.2007 14:24



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:58 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46