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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige wenn man eine Vereinsseite betreibt und gerne auf dieser den Mitgliedern zum Geburtstag gratulieren würde, ist folgende Darstellung zulässig? Herzlichen Glückwunsch 18.09. Axel Mustermann 30 Jahre Vielen Dank für Ihre Nachricht Clemens |
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| Könnte es sein, dass Frauen was dagegen haben Aber im Ernst, Geburtstage sind schon etwas "persönliches" und auch wenn es wahrscheinlich nur sehr wenige sein sollten, manche mögen das vielleicht nicht. Wie wäre es, auf einer Vereinsversammlung da mal drüber zu reden, und die Meinung der "Betroffenen" zu hören. Von rechtlicher Seite könnte dem nur die Erkennbarkeit der Person gegenüber stehen. Vielleicht ist ein alter "Schulkamerad" von mir dabei, über Namen und Geburtstag ist die Erkennbarkeit groß - und ich weiss dann, in welchem Verein er ist. Und das sagt manchmal einiges über die Persönlichkeit ... Ich würde also die Leute vorher fragen. |
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| Gegen eine allgemeinere Darstellung wie Im ??Monat?? haben folgende Mitglieder Geburtstag: A. Mustermann B. Musterfrau C. Musterheinrich Herzlichen Glückwunsch dürfte dann doch nichts sprechen? Es ist nämlich so gut wie nicht machbar alle 150 Mitglieder an einem Termin an einen Tisch zu bekommen. Viele Grüße Clemens |
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| Steht immer noch die Frage, ob die Leute im Zusammenhang mit dem Verein genannt werden wollen (manche könne da sehr eitel sein) Und du musst ja auch nicht alle fragen, ein Vorstandsbeschluss reicht meines Erachtens nach schon, da der Vorstand ja von den Mitgliedern gewählt wurde Ich weiß, das klingt alles ziemlich kompliziert für so eine Kleinigkeit, und meistens passiert auch nichts, wenn man es macht, aber du hast ja in einem Rechtforum gefragt |
| Tags: geburtstage, netz |
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