| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Mail sah wie folgt aus: KFZ Kaufvertragsbestätigung > >Herr Xyz > Geschäft: XYZ autohandel > > > Musterstr.21 > > > > > > Tel: xyz > Email:xyz > > Fax: xyz > > > > > > > > ich bestätige ihnen den kauf des Xyz bj;2002 gemäss die anzeige bei xyz.de für xyz euro euro die übergabe findet in xyz am xyz gegen bargeld statt. > > Mit freundlichen Grüßen > (xyz) > > -------------------------------------------------------------------------------- > > Der Verkauf des oben genannten Kfz wird bestätigt vom: > > ( Verkäufer ) > Vorname / Nachname: > Straße und Nr. > PLZ / Ort: > > Unterschrift: |
| |||
| Da es keine vorgeschriebene Form für Kaufverträge gibt (Formerfordernis) ist jeder Kaufvertrag, mit dem beide Seiten einverstanden sind, erstmal gültig. Bestimmte Punkte können ihn nichtig machen, aber das war hier nicht die Frage. Im eigenen Interesse würde ich Kaufverträge über Kfz nur schriftlich auf Papier mit Unterschrift und Überprüfung der Personalien anhand des Ausweises machen, wenn mich nicht alles täuscht, muss der im Zweifel nachgewiesen werden können (Diebstahlvermutung usw.). Auch sollten Regelungen über Zustand, Unfallfreiheit etc. enthalten sein, da man sonst im Nachhinein keinen Nachweis darüber hat, wenn es darauf ankommt. Und da das Auto des Deutschen liebstes Kind ist, ist es meines Wissens nach auch der Gegenstand, über den im Kaufrecht gestritten wird .... |
| |||
| ja da hast du recht..denke ich fülle auc heine nkaufvertrag vor und lasse ihn unterschreiben denn er weiß das es ein motorschaden ist - schreibt davon aber nichts im vertrag..keine lust das er dann damit ankommt |
| |||
| Man findet im Internet Beispielkaufverträge für Autos. Da steht dann auch alles was man ausfüllen kann und sollte. Das würde ich dir auf jeden Fall empfehlen. Und das Angebot (also die Webseite) ausdrucken und dazu heften ... |
| |||
| mhh..und wenn er das fahrzeug wie im vertrag angegeben nicht am 27.07.07 abholen kommt ? kann man das fahrzeug dann am 28.07. einfach einem anderen verkaufen..denn damit hätte er ja seinen vertrag nicht erfüllt ? und ich würde halt auf weitere schritte verzichten, dafür aber sofort nach einem anderen kunden suchen |
| Tags: form, frage, kaufvertrag, mail, rechtskraeftig |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Frage zur Gültikeit einer Anmeldung via e mail. | Gast | Sonstiges zum Onlinerecht | 1 | 25.06.2008 14:38 |
| dringend hilfe benötigt bei dieser frage | tinelo21 | Strafrecht & Internet | 1 | 09.06.2008 21:54 |
| Onlinevertrag rechtskräftig in der Schweiz? | Blackfalcon | Sonstiges zum Onlinerecht | 2 | 15.02.2008 18:50 |
| Domaininhaber-Eintrag bei Denic in der Form VORNAME NAME dann Fa. usw | sys64738 | Domain-Recht | 2 | 13.12.2007 16:10 |
| |