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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 25.07.2007, 18:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2007
Beiträge: 1
Standard Frage : Kaufvertrag per Mail in dieser Form Rechtskräftig?


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Wenn man ein Auto zum Verkauf ins Netz gestellt hat und sich jemand darauf meldet, nach dem Telefonat einen Kaufvertrag per Mail zuschickt und diese beantwortet zurück verlangt, ist dieser dann Rechtskräftig?

Mail sah wie folgt aus:

KFZ Kaufvertragsbestätigung
>
>Herr Xyz
> Geschäft: XYZ autohandel
>
>
> Musterstr.21
>
>
>
>
>
> Tel: xyz
> Email:xyz
>
> Fax: xyz
>
>
>
>
>
>
>
>
ich bestätige ihnen den kauf des Xyz bj;2002 gemäss die anzeige bei
xyz.de für xyz euro
euro die übergabe findet in xyz am xyz

gegen bargeld statt.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> (xyz)
>
>
--------------------------------------------------------------------------------
>
> Der Verkauf des oben genannten Kfz wird bestätigt vom:
>
> ( Verkäufer )
> Vorname / Nachname:
> Straße und Nr.
> PLZ / Ort:
>
> Unterschrift:
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  #2 (permalink)  
Alt 25.07.2007, 18:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Frage : Kaufvertrag per Mail in dieser Form Rechtskräftig?

Da es keine vorgeschriebene Form für Kaufverträge gibt (Formerfordernis) ist jeder Kaufvertrag, mit dem beide Seiten einverstanden sind, erstmal gültig. Bestimmte Punkte können ihn nichtig machen, aber das war hier nicht die Frage.
Im eigenen Interesse würde ich Kaufverträge über Kfz nur schriftlich auf Papier mit Unterschrift und Überprüfung der Personalien anhand des Ausweises machen, wenn mich nicht alles täuscht, muss der im Zweifel nachgewiesen werden können (Diebstahlvermutung usw.).
Auch sollten Regelungen über Zustand, Unfallfreiheit etc. enthalten sein, da man sonst im Nachhinein keinen Nachweis darüber hat, wenn es darauf ankommt.
Und da das Auto des Deutschen liebstes Kind ist, ist es meines Wissens nach auch der Gegenstand, über den im Kaufrecht gestritten wird ....
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  #3 (permalink)  
Alt 25.07.2007, 20:39
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Frage : Kaufvertrag per Mail in dieser Form Rechtskräftig?

ja da hast du recht..denke ich fülle auc heine nkaufvertrag vor und lasse ihn unterschreiben

denn er weiß das es ein motorschaden ist - schreibt davon aber nichts im vertrag..keine lust das er dann damit ankommt
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  #4 (permalink)  
Alt 25.07.2007, 23:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Frage : Kaufvertrag per Mail in dieser Form Rechtskräftig?

Man findet im Internet Beispielkaufverträge für Autos. Da steht dann auch alles was man ausfüllen kann und sollte. Das würde ich dir auf jeden Fall empfehlen. Und das Angebot (also die Webseite) ausdrucken und dazu heften ...
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  #5 (permalink)  
Alt 26.07.2007, 20:56
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Frage : Kaufvertrag per Mail in dieser Form Rechtskräftig?

mhh..und wenn er das fahrzeug wie im vertrag angegeben nicht am 27.07.07 abholen kommt ? kann man das fahrzeug dann am 28.07. einfach einem anderen verkaufen..denn damit hätte er ja seinen vertrag nicht erfüllt ?
und ich würde halt auf weitere schritte verzichten, dafür aber sofort nach einem anderen kunden suchen
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