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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Eine Person läd ein Script in der Version X herunter, welches in den Nutzungsbedingungen lediglich die Beibehaltung eines Verweis auf die Internetseite des Urhebers vorsieht. Später, als mittlerweile schon die Version Y des Scriptes publiziert ist, erfragt die Person, ob sie das alte Script (Version X) bei sich auf der Homepage bereitstellen darf. Der Urheber erlaubt dies mit dem Hinweis, dass das Script in der alten Version Freeware sei. Nach einiger Zeit meldet sich nun der Urheber bei dieser Person und bemängelt, dass der User die Dateien gar nicht bereitstellen dürfe. Nach einigem Schriftverkehr meint der Urheber, im Recht zu sein, wenn er verlangt, dass die Bereitstellung der Daten eingestellt wird, da er der Urheber sei. Für mich sprechen dagegen allerdings zwei Sachen: - die mitgelieferten Nutzungsbedingungen verbieten das Bereitstellen der Dateien nicht - die Schriftliche Erlaubnis (zum Bereitstellen der Dateien) wurde zusätzlich gegeben Ich möchte dazu allerdings noch gerne weitere Meinungen hören... |
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| Meine Meinung: Wenn eine Erlaubnis vom Urheber erteilt wurde, kann man davon ausgehen, dass man es darf. Soweit kann der Urheber nicht dagegen vorgehen. Allerdings kann der Urheber, wenn wichtige Gründe vorliegen, diese Erlaubnis widerrufen. Dann darf man es nicht mehr. |
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| Das ist UrhG Mögliche Rechte: Abschnitt 4 - Unterabschnitt 3 - Verwertungsrechte (§§ 15 - 24) Übertragung von Nutzungsrechten: Abschnitt 5 - Unterabschnitt 2 - Nutzungsrechte (§§ 31 - 40) Rücknahme von Nutzungsrechten: Abschnitt 5 - Unterabschnitt 2 - Nutzungsrechte (§§ 41 - 42) Hier würde ich persönlich § 42 interpretieren. Muss aber nicht stimmen. |
| Tags: aenderung, nutzungbedingungen, willkuerliche |
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