
10.07.2003, 21:51
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| Neuer Benutzer | | Registriert seit: 10.07.2003
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Ich habe heute von einer Firma einen Brief erhalten in die sie mir drohen mich zu verklagen, einer der Punkte war aufgrund von "Wettbewerbsverstößen wegen Impressungspflichtverletzung". Als Begründung haben sie aufgezählt was in einen Impressum für eine kommernzielle Seite alles drinnen sein muss. Da ich aber eine rein Informationsseite betreibe, auf der jeder ohne jegliche Gegenleistung das suchen kann was er brauch habe ich mich nie als Kommernzielle sondern als Privatperson betrachtet. Allerdings begründet die Firma ihr Stellung mit folgenden Zeilen:
Da Sie unter den o.g. Internetseiten kommerzielle Kommunikation im Sinne des §3 Ziff. 5 Teledienstgesetzt (TDG) betreiben, indem Sie unter diesen Internetadressen zur unmittelbaren Förderung ihres Umsatzes (durch Werbung und Provision an Partnerprogrammen) werben, siend sie als geschäftsmäßiger Teledienstanbieter daher gemäß $6 Ziff. 1,4 und 6 TDF verpflichtet, die dort genannten allgemeinen Informationspflichten zu erfüllen.
Daher kommt jetzt meine Frage. Ist man wirklich schon eine kommernzielle Person nur weil man 1 Banner auf der Homepage hat?
MfG
GP |