| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige wenn jemand auf einer Homepage in den Faq´s lesen kann das das Angebot völlig kostenlos ist und man niemals eine Rechnung bekommen würde weil das Angebot Werbefinanziert wird, und dann später bei der Anmeldung würde übersehen werden, dass man mit der Anmeldung die AGB´s bestätigen würde, wo auch etwas von Verträgen stehen würde, wäre dann sowas als Selbstverschulden an zu sehen wegen nicht lesen oder wäre es illegal vom Websitebetreiber aus? Und was wäre eigentlich wenn ein Angebot zum Zeitpunkt der Anmeldung noch kostenlos gewesen war und später irgendwann kostenpflichtig würde und man einfach mit da rein genommen werden würde in den kostenpflichtigen Dienst aus Unkentniss, wäre sowas legal? |
| |||
| Wie ich Sie versteh was kostenlos angeboten wird ,ist kostenlos dies auch in den AGB steht? Wenn nun eine Rechnung kommt,müssten Sie nachweisen.dass es kostenlos gewesen ist. dies können Sie durch Bilder machen oder copien der ABG wo Name addy dirn steht. Auch müsste von andere Seite: Wird dies abgeändert als kostenpfichtig,muss dies wie im Realen Leben eine änderung des Geschäftsgebaren (also durch Sie nochmals bestätigt werden (zustimmung) ansonsten hat dies keine Wirkung. Dies muss bei einem Rechtsstreit (zahlungsaufforderungen ),abmahnungen von der andere Seite,durch ihre Zustimmung nachgewiesen werden können. Dass Sie zugestimmt haben. Zitat:
|
| |||
| Zu der ersten Frage: http://www.e-recht24.de/news/schuldrecht/417.html Zur zweiten: Auch das ist rechtswidrig, da Voraussetzung für Bezahlen in der Regel ein Vertrag ist. Und den hat man nicht abgeschlossen. Allerdings könnte ein Betreiber, wenn sein Angebot auf kostenpflichtig umgestellt wird, diejenigen, die keinen Vertrag mit ihm abschließen von seinem Angebot ausschließen. |
| Tags: vertragsabschluss |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Vertragsabschluss durch Minderjährige, falsche Angabe des Alters | aha2203 | Sonstiges zum Onlinerecht | 3 | 15.12.2009 20:38 |
| Vertragsabschluss obwohl Minderjährig | Gast | Sonstiges zum Onlinerecht | 3 | 08.02.2008 21:25 |
| Vertragsabschluss bei Bestellung | Capu | E-Commerce | 5 | 13.09.2007 21:05 |
| Vertragsabschluss - Softwarekauf -> Download | Anonymous | E-Commerce | 2 | 22.04.2005 23:07 |
| |