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| Anzeige Ich habe gehört, dass ein Administrator eines Forums haftbar gemacht werden kann, wenn jemand über sein Forum etwas verkauft hat, aber der Käufer nicht zahlt. Stimmt das? Könnte man das ausschließen, indem der Admin einen entsprechenden Vermerk schreibt? Wie müßte so etwas aussehen? Gibt es überhaupt Urteile zu Flohmärkten in Foren? Ich würde mich gern näher informieren. Viele Dank Mimi |
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| Weiß ja nicht, wo du das gehört hast, aber ein Kaufvertrag ist zwischen zwei Personen, worüber die sich gefunden haben ist dem Vertrag egal. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass das Forum als Vertreter oder Vermittler betrachtet werden könnte, das fände ich aber sehr weit hergeholt. Und sowas könnte man durchaus ausschließen, schau einfach mal bei eBay, ist ja nichts anderes. Zitat:
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| Darf ich hier links aus anderen Foren posten, die meine "Quelle" sind? Da ging es erst einmal darum, dass eine Internetseite, "die in irgendeiner Forum Umsatz produziert", zumindest eine Impressumpflicht hat. Okay, damit kann man ja leben. Nun meinte eine Bekannte, das ein Flohmarkt in einem Forum ähnlich angesehen wird wie ebay oder andere Auktionshäuser. Und der Administrator bei Streitigkeiten haftbar gemacht werden kann. Dann such ich mal weiter danke schön Mimi |
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| Mit den Links, das ist problematisch hier. Die werden nicht verlinkt oder gelöscht. Macht also nicht viel Sinn Das mit "in irgeneiner Form Umsatz" finde ich persönlich ziemlichen Quatsch. Der Autor hat - meiner ganz persönlichen Meinung nach - nicht allzuviel Ahnung von der Materie. Entscheidend ist die gewerbliche Nutzung. Ob die nun Umsatz machen ist dabei egal, auch eine Firma, die keinen Umsatz macht ist verpflichtet, ein Impressum anzugeben. Und jemand, der durch den Verkauf seines privaten Hausstandes "Umsatz" macht, muss das auf seiner privaten Seite nicht. Der Umsatz ist also wirklich völlig nebensächlich. Allerdings könnte ein "gewisser" Umsatz dazu führen, dass ein Gewerbe angenommen wird - dann muss der Betreiber auch das als solches kennzeichnen (z.B. im Impressum) und dieses anmelden. Tut er das nicht, macht er sich zunächst steuerrechtlich strafbar - und da er dann ein Gewerbe hat .... Der Vergleich mit eBay & Co. passt aber. Aber du wirst sehen, dass eBay bei Vertragsstreitigkeiten zwischen den Käufern komplett außen vor ist (durch mehrere Urteile bestätigt). Die Aussage in diesem Zusammenhang (!), dass "der Administrator bei Streitigkeiten haftbar gemacht werden kann" ist grundlegend falsch (ich gehe hier von dem normalen Bereichen aus). Du wirst auch bei eBay & Co. überall solche Sätze in den Nutzungsbedingungen finden. Etwas anderes ist es mit der Haftbarkeit bei Verstößen gegen das Urheberrecht (jemand verwendet urheberrechtlich geschütztes Material), Verstoß gegen Markenrecht (jemand verkauft Plagiate, Missbraucht Marken ...) und andere strafbare Handlungen. Da kann man als Betreiber durchaus haftbar gemacht werden, wenn man davon hätte wissen müssen oder können. Aber das gilt auch, wenn auf der Seite kein Flohmarkt ist. Deine Bekannte scheint da Halbwissen zu haben, sie kennt zwar das Problem, weiß aber nicht, woraus es resultiert |
| Tags: flohmark, forum |
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