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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 30.07.2007, 12:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 9
Standard Rechtliches zu RSS-Feeds


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Hallo,
viele Websitebetreiber bieten in Zwischenzeit ja sogenannte "News-Feeds" an. Meist fehlen jedoch Angaben, ob man diese in fremde Websites einbinden darf. Auch wenn ich derzeit keine Website betreibe, würde mich mal intressieren: Kann es Probleme wegen Copyright oder anderem geben, wenn man nur die Überschriften der Feeds auf einer Website einblendet und dann auf die entsprechende News linkt?

Edit: Gibt es schon Urteile in diesem Bereich? Hab in Google leider nichts brauchbares gefunden.

Geändert von Dennis84 (30.07.2007 um 12:42 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 30.07.2007, 12:51
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Rechtliches zu RSS-Feeds

Also zu RSS Feeds habe ich auch noch nichts gehört bezüglich Urteilen. Doch meist sind RSS von Seiten wie N24 oder Tagesschau zur Verwendung frei, für viele CMS gibt es ja auch extra Plugins für diese Feeds. Da würde ich keine Bedenken sehen. Evtl. einfach mal auf der Seite schauen, manchmal haben die extra RSS Seiten wo auf die Rechte etc. hingewiesen wird. Glaub bei N24 haben die etwas in dieser Art.
Doch bei kleineren, privaten Seiten würde ich auf jeden Fall den Seitenbetreiber anschreiben und Fragen. Denn wenn dieser Texte selbst schreibt, könnten Urheberrechte bzw. Leistungsschutzrechte bestehen. Deshalb fragen und auch auf die Seite des jeweiligen Feeds verlinken, bzw. hinweisen.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.07.2007, 13:25
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Rechtliches zu RSS-Feeds

Ok Danke soweit. Aber was mich stutzig macht: Es heißt doch immer, dass kleinere Textauszüge unter Quellenangabe übernommen werden dürfen? Und von einem Artikel ist doch eine Überschrift ein Textauszug, der Link auf den Artikel ist doch eine Quellenangabe?
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  #4 (permalink)  
Alt 30.07.2007, 13:45
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Rechtliches zu RSS-Feeds

Ja, aber ich wäre hier immer vorsichtig. Die Rechtslage im Internet ist ja bekanntlich oft sehr schwammig.
Das ein Link eine Quellenangabe darstellen kann ist richtig. Aber bei RSS Feeds kann man ja nicht wissen, ob der Ersteller auch möchte das es auf einer anderen Seite dargestellt wird.
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  #5 (permalink)  
Alt 30.07.2007, 14:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rechtliches zu RSS-Feeds

Zu den Zitaten sag ich nur:
Zitat:
UrhG § 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang

1.einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Das fette ist das Entscheidende. Ich glaube nicht, das eine RSS Feedsammlung ein wissenschaftliches Werk darstellt

Andererseits, wenn man RSS deutet (siehe Wikipedia)
Zitat:
Abkürzung für Really Simple Syndication, zu deutsch etwa „wirklich einfache Verbreitung“
Aus meiner Sicht ja extra gedacht für die Verbreitung, und das wird ja nur mit Veröffentlichung erreicht, oder ? Wer ein RSS Feed bereitstellt, müsste theoretisch auch damit leben, das es (in der zur Verfügung gestellten und üblichen Art und Weise) veröffentlicht wird.
Auch wenn ein RSS das nicht direkt unterstützt, es gibt ja (einige einfache, wenn auch schwache) Mögloichkeiten das zu schützen (findet man auch bei Wikipedia). Wenn es also "ungeschützt" ist, kann man annehnmen, das die Veröffentlichung gewünscht ist.

Problematisch würde ich persönlich sehen, in welchem Umkreis der RSS Feed eingebunden ist. Wenn jemand einen Feed über das Arbeitsleben der Honigbiene veröffentlicht, und der Feed dann inmitten von Feeds erscheint, die das Liebesleben der Pflastersteine beinhalten, könnte dies dem Urheber übel aufstoßen ....

Ich würde mir in jedem Fall die Einwilligung einholen, wenn mehrere Feeds genutzt werden sollen
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