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| Anzeige Hallo, die Frage nach dem Urheberrecht von eingebundenen Bildern die über die Google-Bilder-Suche in ein Forum eingefügt werden, wurde ja schon ausführlich hier erörtert. Es stellt ja in der Regel eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn diese Bilder veröffentlicht werden. Wie sieht es aber mit Foren aus, die nicht öffentlich zugänglich sind. Also das komplette Forum nur Mitgliedern zugänglich ist und die Mitgliederzahl kleiner als sagen wir mal 50 User ist. Spricht man hierbei von "öffentlich"? Greift hier das Urheberrecht? Vielen Dank. Über eine rasche Antwort würde ich mich sehr freuen. Joker |
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| Ja, da spricht man auch von öffentlich. Da gibt es keine Mengengrenze oder Zugangsbeschränkung, es muss nur die Möglichkeit bestehen. Und der 51. könnte ja auch "beitreten" - oder? Selbst wenn daran bestimmte Bedingungen gebunden sind (über 50, schwarze Haare ...) kann immer noch jeder, der diese Bedingungen erfüllt, es tun. Öffentlich ist alles, was über den privaten Bereich hinausgeht (und privat ist ziemlich eng abgegrenzt). Und das Urheberrecht greift immer, selbst im privaten Bereich .... |
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| Nicht ganz: es handelt sich um ein Forum eines Computer-Clans. D.H. ohne (zahlendes) Mitglied in dem Clan zu sein gibt es auch kein Zugang zum Forum. Wenn das Urheberrecht auch bei Privatanwendungen greift: Warum kann man dann die Bilder unter der Google-Bilder-Suche vergrößern? Das alleine wäre dann ja schon ein Verstoß. Alleine das ich mir die Bilder dann anschaue. Und ich meine nicht das gerahmte Thumpnail. |
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| Auch "Clans" zählen nicht zum privaten Bereich und sind somit öffentlich. Als privat sind nur Familie und ein paar enge Freunde zu zählen, alles andere gehört nicht mehr dazu. Auch ein Verein kann man nicht als privaten Kreis werten. Somit ist es egal ob in dem Clan 5, 10 oder 30 Leute sind oder ob das Forum passwortgeschützt ist. Das Urheberrecht wird dadurch nicht ausgehebelt. Ob es nun gewerblich ist oder nicht ist auch egal. Zitat:
Da greifen eben unterschiedliche §§ |
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| Na gut, dann werde ich zahlendes Mitglied und dann wäre es mir schon zugänglich. Und ich gehöre garantiert nicht zu deinem privaten Bekanntenkreis .... Wie gesagt, sobald der Kreis der Leute über den privaten Bekanntenkreis hinausgeht (was dazu gehört findet man in einigen Urteilen) ist es öffentlich. Und was Google angeht google.de/support/bin/answer.py?answer=9299&topic=368 Geändert von aaky (30.07.2007 um 15:06 Uhr). |
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