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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 13.07.2003, 20:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.07.2003
Beiträge: 1
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Hallo,

ich habe bei meiner beendeten Auktion ( http://www.hood.de/bids.cfm?tplID=2...838&auctionID=1 ) einen Streit mit dem Käufer.
Dieser Käufer beschwert sich, dass die Ware nicht in einem GameBoy Advance SP funktioniert (es lässt sich nichts auf die Karte schreiben). Er behaupt aus dem Satz "Die FlashKarte hat das normale Format wie GBA-Spiele und passt somit in den GBA sowie auch in den GBA SP." lasse sich schließen, dass die Karte auch in einem GBA SP beschrieben werden kann.
Ich habe aber lediglich damit gesagt, dass die Karte in einen GBA SP passt, nicht, dass sie sich auch damit beschreiben lässt. Eine mit einem normalen GBA beschriebeme Karte lässt sich sehr wohl im GBA SP benutzen, nur beschreiben kann man sie mit dem GBA SP nicht!
(Das ist doch ungefähr so wie mit einer DVD, die passt zwar in ein CD-Laufwerk, lässt sich aber nicht lesen. Bei dieser FlashKarte, kann eine bereits beschriebene Karte zwar gelesen werden, aber keine Karte mit einem GBA SP beschrieben werden. Ist der Vergleich einigermaßen ok?)
Nun, der Käufer droht mir mit einer Anklage. Daher ist meine Frage ist er im Recht oder ich? Ich habe nämlich bei dem Text darauf geachtet, dass nirgends steht, dass sich die Karte mit dem GBA SP beschreiben lässt.
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  #2 (permalink)  
Alt 08.04.2005, 15:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
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Florian I agree with you.
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