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Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen.

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  #1 (permalink)  
Alt 31.07.2007, 21:19
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Wann ist ein download illegal - Warez?


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Hallo, zusammen,
ich hätte gerne gewusst, ab wann GENAU der download einer datei illegal ist.

In vielen Beiträgen heisst es immer, wenn die Datei "unter das urheberrecht fällt", aber gerade das kann man ja nicht immer bereits am namen erkennen, während man einen download startet oder dieser noch läuft.

Wenn ich nun eine datei "video1-trailer.avi" herunterlade und am ende feststelle, dass es nicht der trailer, sondern eine raubkopie des film bzw. ein teil des original-films ist, hab ich mich dann schon direkt strafbar gemacht, selbst wenn ich die datei sofort lösche???
Ich frage mich ersthaft, wie überhaupt der download-vorgang selbst strafbar sein kann, wenn man den inhalt noch garnicht kennen kann (inhalt und dateiname können ja beliebig verschieden sein).

Oder ist hier nicht nur der name der datei, sondern auch der download-ort entscheidend?

Wie kann ich also bei zukünftigen downloads von dateien allgemein mich immer auf einer rechtssicheren Grundlage bewegen?

??????
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  #2 (permalink)  
Alt 31.07.2007, 21:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ab wann ist ein download illegal?

Der Download ist dann legal, wenn du die Genehmigung de Urhebers nachweisen kannst. Ist es von der Vorlage her nicht erkennbar, ist anzunehmen, dass der Download nicht genehmigt ist.
Das ist nämlich der Punkt: Wenn der Urheber es gestattet, ist es legal. Und kann man keine Genehmigung erkennen, besteht sie nicht.
Es hat weder was mit dem Namen, der Webseite, der Geschwindoigkeit des Downoads ....zu tun.

Übrigens fallen auch Trailer unter Urheberrecht.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.07.2007, 23:48
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Ab wann ist ein download illegal?

Zitat:
Hallo, zusammen,
ich hätte gerne gewusst, ab wann GENAU der download einer datei illegal ist.
Illegal ist es, wenn es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage handelt und die Datei dem Urheberrecht unterliegt. Das ist z.B. bei Filmen die im Kino laufen der Fall, da diese nie auf legalem Wege zum Download angeboten werden könnten. Oder bei Musik die nur auf kopiergeschützten CDs erhältlich ist, ebenso wie Filme oder noch garnicht veröffentlicht sind.
Bei älteren Filmen, die z.B. bereits im Fernsehn liefen, könnte es sich um eine Aufzeichnung handeln die legal entstanden ist, hier wäre der Download weniger problematisch, da nicht offensichtlich rechtswidrig und zu privaten Zwecken durchaus erlaubt. Jedoch ist das meiner Meinung nach noch eher rechtl. Grauzone.

Zitat:
In vielen Beiträgen heisst es immer, wenn die Datei "unter das urheberrecht fällt", aber gerade das kann man ja nicht immer bereits am namen erkennen, während man einen download startet oder dieser noch läuft.

Wenn ich nun eine datei "video1-trailer.avi" herunterlade und am ende feststelle, dass es nicht der trailer, sondern eine raubkopie des film bzw. ein teil des original-films ist, hab ich mich dann schon direkt strafbar gemacht, selbst wenn ich die datei sofort lösche???
Ich frage mich ersthaft, wie überhaupt der download-vorgang selbst strafbar sein kann, wenn man den inhalt noch garnicht kennen kann (inhalt und dateiname können ja beliebig verschieden sein).
Da machst du es dir dann zu einfach und es wäre eine rechtliche Hintertür so groß wie ein Scheunentor möglich. Wenn eine illegale Datei angeboten werden soll, benennt man sie einfach um, schon wäre sie legal?
Das wäre so als wenn ein geklautes Auto umlakiert wird und als Gebrauchtwagen verkauft werden soll. (mal überspitzt ausgedrückt)

Wenn du aus dem Dateinamen nicht erkennst was du downloaden willst, wieso lädst du diese dann runter? Scharf auf Viren? Maleware?
Es ist ja nicht so das man auf gut Glück einfach Dateien mit kryptischen Namen runterläd um mal rauszufinden was sich dahinter verbirgt. Meist finden sich diese speziellen Links dann auf speziellen Foren wo es heißt das man nach "Omas Kochrezepten.rar" im Emule suchen soll, um den neuen Simpsons Film zu bekommen.
Somit weißt du ja was sich dahinter verbirgt.
Auch bei einem Torrent weiß man es, da man den Tracker runtergeladen hat der die andersnamige Datei läd.
Wie soll man nun auf andere Dateinamen kommen? Es dürfte eher unwahrscheinlich sein das jemand wirklich Kochrezepze von Oma mit 700 MB Größe runterläd.
Außerdem gilt das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Wer eine Tauschbörse verwendet, weiß das es dort auch solche Dateien zu finden sind. Wer wirklich einen Trailer sucht, kann dies heute einfacher über Youtube tun, da findet sich auch jeder.

Zitat:
Oder ist hier nicht nur der name der datei, sondern auch der download-ort entscheidend?
Natürlich, wenn du eine Datei von Geile-Filme-im-Torrent.org oder Der-kleine-Warez-Laden.de runterlädst, muss dir bekannt sein das hier eine Rechtsverletzung vorliegen muss und die Dateien nicht gerade 100%ig legal sind. Du lädst die Datei dennoch herrunter, auch wenn der Name anders ist. Aber sogesehen weißt du ja das da etwas anderes hinter steckt als Kochrezepte.

Zitat:
Wie kann ich also bei zukünftigen downloads von dateien allgemein mich immer auf einer rechtssicheren Grundlage bewegen?
Auf legalen Seiten runterladen? Musikload, Gamesload usw., für Filme gibts die bereits auch. Das ist rechtssicher.

Geändert von Styx (31.07.2007 um 23:50 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 01.08.2007, 09:31
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Ab wann ist ein download illegal?

Hallo, zusammen,
und Danke für die Antworten.

Wenn ich das alles richtig verstanden habe, dann darf ich nur Inhalt herunterladen, der in irgendeiner Form ausdrücklich zum download genehmigt wurde. Sehe ich das so richtig?

Da frage ich mich dann alllerdings sofort, wie ich eine solche Genehmigung erkenne. Gehe ich also auf eine Webseite, die files zum download anbietet, so bin ich pauschal davon ausgegangen, dass hier die Genehmigung zum download vorliegt (wieder ein Beispiel:Seite mit Kinotrailern oder die Foto-Sammlung von Bekannten). Die Webseite selbst habe ich ja auch ohne Genehmigung geladen, einschliesslich aller darauf befindlichen Bilder, Animationen und evtl. sogar kleinen Filmen.

Ich kann nicht verstehen, wieso ich dann plötzlich haftbar bin, wenn der angebotene Inhalt oder Teile davon urheberrechtlich geschützt ist und ich dies nach bestem Wissen nicht erkennen kann.

Ich vertrete hier die Meinung, dass man einen Download selbst grundsätzlich nicht strafrechtlich verfolgen könnnen sollte, sondern erst den Besitz von "illegalem Inhalt". Selbst wenn die aktuelle Rechtsprechung dies evtl. nicht so sieht, so möchte ich doch mich hier öffentlich dafür stark machen!

Ansonsten kann ja jeder "Bushido & Co" urheberrechtlich geschützten Inhalt auf seine Seite stellen (am Besten gleich anzeigen beim Aufbau der Seite) und dann ordenlich abkassieren. Das ja und darf nicht so sein!
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  #5 (permalink)  
Alt 01.08.2007, 09:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ab wann ist ein download illegal?

Du hast es noch nicht verstanden
Es geht nicht um eine allgemeine Genehmigung zum Download, es geht um die Genehmigung des Urhebers.
Zitat:
Da frage ich mich dann alllerdings sofort, wie ich eine solche Genehmigung erkenne. Gehe ich also auf eine Webseite, die files zum download anbietet, so bin ich pauschal davon ausgegangen, dass hier die Genehmigung zum download vorliegt (wieder ein Beispiel:Seite mit Kinotrailern oder die Foto-Sammlung von Bekannten).
Die Genehmigung ist das Anschauen, nicht das Downloaden (das technisch im Hintergrund auch ein Download abläuft ist eher nebensächlich, da dieser temporär ist). Und da ist auch der feine Unterschied. Ein reines Download von Material, welches durch den Urheber (die Filmfirma, die Bekannten) bereitgestellt wurde, wird und kann auch nicht verfolgt werden, solange es zur persönlichen Nutzung erfolgt (soviel zu deiner Theorie, der Urheber stellt etwas bereit und kassiert ab - das ist einfach überzogener Unsinn).
Etwas anderes, wenn man diese Downloads ohne Genehmigung wieder veröffentlicht oder von Seiten downloadet, die die Dateien ohne Genehmigung veröffentlichen.

Du bist etwas sehr darauf fixiet, das alle nur abzocken wollen und dafür immer wieder neue Möglichkeiten suchen. Versuch einfach mal zu verstehen, was das Urheberrecht erriechen will: Den Schutz des Urhebers, dass er entscheiden kann, was mit seinem Werk geschieht und bei Verwendung durch andere eine angemessene Vergütung erhält.

Zitat:
Ich vertrete hier die Meinung, dass man einen Download selbst grundsätzlich nicht strafrechtlich verfolgen könnnen sollte, sondern erst den Besitz von "illegalem Inhalt". Selbst wenn die aktuelle Rechtsprechung dies evtl. nicht so sieht, so möchte ich doch mich hier öffentlich dafür stark machen
Nichts anderes haben wir gesagt. Er ist nur dann srafbar, wenn der Inhalt oder die Bereitstellung illegal (keine Genehmigung durch den Urheber oder Inhalt, der gege Recht verstößt) sind.

Zitat:
Ansonsten kann ja jeder "Bushido & Co" urheberrechtlich geschützten Inhalt auf seine Seite stellen (am Besten gleich anzeigen beim Aufbau der Seite) und dann ordenlich abkassieren. Das ja und darf nicht so sein!
Ist auch nicht so.
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